JudikaturOGH

RS0035230 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 1960

Nichtigkeitsklage gegen ein Versäumungsurteil das gegen einen gemäß § 2 ZPO (§ 151 ABGB) nicht prozeßfähigen Minderjährigen ergangen ist. Die Nichtigkeitsklage ist zulässig, da erst mit dem Urteil im Nichtigkeitsprozeß entschieden werden kann, ob die an den Minderjährigen erfolgte Zustellung des Vorurteiles an eine empfangsberechtigte Person erfolgt und damit das Vorurteil rechtskräftig ist.

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