E3282/2016—VfGH Rechtssatz
14. März 2017
es den Verwaltungsgerichten verwehrt ist, über den Gegenstand des Straferkenntnisses hinauszugehen. Im Unterschied zum Fall Karelin gegen Russland (EGMR 20.09.2016, Appl 926/08) sieht §18 VwGVG zudem vor, dass die belangte Behörde Partei des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht ist, die der beschuldigten Partei in einem kontradiktorischen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegenübersteht…