§ 15 Gebühren der Sachverständigen im Verfahren der Vollzugsbehörden
In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date
Sachverständige haben für ihre Tätigkeit im Verfahren der Vollzugsbehörden Anspruch auf Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975.
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