StVG
Gliederung
DRITTER TEIL Vollzug der Freiheitsstrafen
Erster Abschnitt EINRICHTUNGEN UND BEHÖRDEN DES STRAFVOLLZUGES
Zweiter Unterabschnitt Vollzugsbehörden, Aufsicht und innere Revision
§ 15 Gebühren der Sachverständigen im Verfahren der Vollzugsbehörden
Sachverständige haben für ihre Tätigkeit im Verfahren der Vollzugsbehörden Anspruch auf Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975.
§ 15 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 15 Gebühren der Sachverständigen im Verfahren der Vollzugsbehörden
…§ 15. Sachverständige haben für ihre Tätigkeit im Verfahren der Vollzugsbehörden Anspruch auf Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975.…
§ 163 Ergänzende Bestimmungen
…§ 163. Die §§ 11 bis 15 und 17 bis 19 gelten dem Sinne nach.…
Art. 7 Artikel VII
…Übergangsbestimmung (Anm.: aus BGBl. I Nr. 109/2007, zu den §§ 3, 3a, 7, 9, 15, 16, 17, 32, 65, 99, 99a, 106, 118, 121, 126, 131, 133a, 147, 152, 152a, 162, 179 und 180 , BGBl. Nr. 144/1969) Die…
§ 156b Grundsätze des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest
§ 156b. (1) Der Vollzug der Strafe in Form des elektronisch überwachten Hausarrests bedeutet, dass der Strafgefangene sich in seiner Unterkunft aufzuhalten, einer geeigneten Beschäftigung (insbesondere einer Erwerbstätigkeit, einer Ausbildung, der Kinderbetreuung, gemeinnütziger Arbeit oder einer ve…
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