StVG
Gliederung
DRITTER TEIL Vollzug der Freiheitsstrafen
Zweiter Abschnitt GRUNDSÄTZE DES STRAFVOLLZUGES
Zwölfter Unterabschnitt Formen des Strafvollzuges
§ 128 Vollzug an Strafgefangenen, die wegen fahrlässig begangener strafbarer Handlungen verurteilt worden sind
(1) Strafgefangene, die ausschließlich oder überwiegend wegen fahrlässig begangener strafbarer Handlungen oder wegen Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung (§ 287 des Strafgesetzbuches) in bezug auf eine fahrlässig begangene Handlung oder Unterlassung verurteilt worden sind, sind getrennt von Strafgefangenen anzuhalten, bei denen dies nicht der Fall ist. § 127 Abs. 2 gilt dem Sinne nach.
(2) Für Strafgefangene, die wegen fahrlässig begangener strafbarer Handlungen gegen Leib oder Leben oder wegen Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung (§ 287 des Strafgesetzbuches) in bezug auf solche Handlungen oder Unterlassungen verurteilt worden sind, ist, soweit dies den Grundsätzen einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung nicht widerspricht, ein Unterricht über die Verhütung von Unfällen und über Erste Hilfe abzuhalten.
(3) Auf Strafgefangene, die bereits früher zweimal oder öfter wegen vorsätzlich begangener strafbarer Handlungen schuldig erkannt worden sind oder von denen sonst ein schädlicher Einfluß auf Mitgefangene zu befürchten ist, sind die vorstehenden Bestimmungen nicht anzuwenden.
§ 128 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 128 Vollzug an Strafgefangenen, die wegen fahrlässig begangener strafbarer Handlungen verurteilt worden sind
…§ 128. (1) Strafgefangene, die ausschließlich oder überwiegend wegen fahrlässig begangener strafbarer Handlungen oder wegen Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung ( § …
§ 178 Ergänzende Bestimmungen
§ 178. Soweit die §§ 171 bis 177 nichts anderes bestimmen, gelten die §§ 20 bis 98, 100 bis 129, 131 bis 135, 144 bis 150 und 152 dem Sinne nach. Eine Anhörung des Untergebrachten durch das Gericht vor der Entscheidung über die bedingte Entlassung ( § 152a ) hat mindestens einmal innerhalb von z…
§ 8 Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser
…Durchführung des Erstvollzuges ( § 127 ); 2. zur Durchführung des Strafvollzuges an Strafgefangenen, die wegen einer fahrlässig begangenen strafbaren Handlung verurteilt worden sind ( § 128 ); 3. zur Durchführung des Strafvollzuges an Strafgefangenen, die an Lungentuberkulose erkrankt sind; 4. zur Durchführung des Strafvollzuges an Strafgefangenen, die sich wegen ihrer psychischen Besonderheiten…
§ 18b
(1) Das Amt als fachkundiger Laienrichter oder Ersatzlaienrichter ruht während der Zeit einer (vorläufigen) Suspendierung, einstweiligen Enthebung oder Außerdienststellung sowie während eines Urlaubs von mehr als drei Monaten und der Ableistung eines Wehr-, Ausbildungs- oder Zivildienstes. (2) Das …
Rückverweise