(1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
(2) Eine Pflicht zur Anzeige nach Abs. 1 besteht nicht,
1. wenn die Anzeige eine amtliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, oder
2. wenn und solange hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, die Strafbarkeit der Tat werde binnen kurzem durch schadensbereinigende Maßnahmen entfallen.
(3) Die Behörde oder öffentliche Dienststelle hat jedenfalls alles zu unternehmen, was zum Schutz des Opfers oder anderer Personen vor Gefährdung notwendig ist; erforderlichenfalls ist auch in den Fällen des Abs. 2 Anzeige zu erstatten.
Rückverweise
Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 109 Strafanzeige und Unterbrechung des Disziplinarverfahrens
…Ansicht, dass eine von Amts wegen zu verfolgende und in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallende strafbare Handlung vorliegt, so hat sie gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Hat die Disziplinarbehörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder Verwaltungsbehörde erstattet oder hat sie sonst Kenntnis von einem anhängigen Strafverfahren nach der…
§ 105 Disziplinaranzeige
…Handlung, so hat sich die/der Dienstvorgesetzte in dieser Eigenschaft jeder Erhebung zu enthalten und sofort der Dienstbehörde zu berichten. Diese hat gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Von einer Disziplinaranzeige an die Dienstbehörde ist abzusehen, wenn nach Ansicht des/der Dienstvorgesetzten eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. (3) Die Dienstbehörde hat…
LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
§ 78 Disziplinaranzeige
…Dienstpflichtverletzung auch den Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlichen strafbaren Handlung, haben weitere Erhebungen zu unterbleiben. In diesem Fall ist nach § 78 StPO, vorzugehen. (5) Von der Erlassung einer Disziplinarverfügung oder der Erstattung beziehungsweise Weiterleitung einer Disziplinaranzeige kann abgesehen werden, wenn das Verschulden geringfügig ist und die Folgen…
§ 82 Strafanzeige und Unterbrechung des Disziplinarverfahrens
…Disziplinarverfahrens berufene Behörde während des Disziplinarverfahrens zur Ansicht, daß eine von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, so hat sie gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Hat die zur Durchführung des Disziplinarverfahrens berufene Behörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde erstattet oder hat sie sonst Kenntnis…
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 114 Strafanzeige und Unterbrechung des Disziplinarverfahrens
…Kommt die Disziplinarbehörde während des Disziplinarverfahrens zur Ansicht, daß eine von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, so hat sie gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Hat die Disziplinarbehörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde erstattet oder hat sie sonst Kenntnis von einem anhängigen Strafverfahren nach…
§ 109 Disziplinaranzeige
…strafbaren Handlung, so hat sich der Dienstvorgesetzte in dieser Eigenschaft jeder Erhebung zu enthalten und sofort der Dienstbehörde zu berichten. Diese hat gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Von einer Disziplinaranzeige an die Dienstbehörde ist abzusehen, wenn nach Ansicht der oder des Dienstvorgesetzten eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. Diese ist der…
NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 196 § 196
…1) Kommt die Disziplinarbehörde während des Disziplinarverfahrens zur Ansicht, dass eine von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, hat sie gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Hat die Disziplinarbehörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde erstattet oder hat sie sonst Kenntnis von einem anhängigen Strafverfahren nach…
§ 191 § 191
…Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung, hat die Dienststellenleitung überdies sofort dem Landesamtsdirektor zu berichten. Der Landesamtsdirektor hat gemäß § 78 StPO, vorzugehen. (3) Von einer Disziplinaranzeige an das Amt der Landesregierung ist abzusehen, wenn nach Ansicht der Dienststellenleitung eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. Diese ist den…
LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
§ 130 Strafanzeige und Unterbrechung desDisziplinarverfahrens
…Kommt die Disziplinarbehörde während des Disziplinarverfahrens zur Ansicht, daß eine von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, so hat sie gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Hat die Disziplinarbehörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde erstattet oder hat sie sonst Kenntnis von einem anhängigen Strafverfahren nach…
§ 125 Disziplinaranzeige
…strafbaren Handlung, so hat sich der Dienstvorgesetzte in dieser Eigenschaft jeder Erhebung zu enthalten und sofort der Dienstbehörde zu berichten. Diese hat gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Von einer Disziplinaranzeige an die Dienstbehörde ist abzusehen, wenn nach Ansicht der oder des Dienstvorgesetzten eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. Diese ist der…
LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 90 Strafanzeige und Unterbrechung des Disziplinarverfahrens
…Disziplinarverfahrens berufene Behörde während des Disziplinarverfahrens zur Ansicht, daß eine von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, so hat sie gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Hat die zur Durchführung des Disziplinarverfahrens berufene Behörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde erstattet oder hat sie sonst Kenntnis…
§ 86 Disziplinaranzeige
…Dienstpflichtverletzung auch den Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung, haben weitere Erhebungen zu unterbleiben. In diesem Fall ist nach § 78 StPO vorzugehen. (5) Von der Erlassung einer Disziplinarverfügung oder der Erstattung beziehungsweise Weiterleitung einer Disziplinaranzeige kann abgesehen werden, wenn das Verschulden geringfügig ist und die Folgen…
L-BG · Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987
§ 50 Strafanzeige und Unterbrechungdes Disziplinarverfahrens
…1) Kommt die Disziplinarbehörde während des Disziplinarverfahrens zur Ansicht, daß eine von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, hat sie gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Hat die Disziplinarbehörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde erstattet oder hat sie sonst Kenntnis von einem anhängigen Strafverfahren nach…
§ 9b Dienstpflichten des Vorgesetzten unddes Dienststellenleiters
…der zur Anzeige berufenen Stelle zu melden oder, wenn er selbst dazu berufen ist, die Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht richtet sich nach § 78 StPO. (3a) Wird dem Leiter der internen oder externen Meldestelle im Sinn des 2. und 3. Abschnittes des Salzburger Hinweisgeberschutzgesetzes in Ausübung seines Dienstes der…
§ 46 Disziplinaranzeige
…gerichtlich strafbaren Handlung, hat sich der Dienstvorgesetzte in dieser Eigenschaft jeder Erhebung zu enthalten und sofort der Disziplinarbehörde zu berichten. Diese hat gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Von einer Disziplinaranzeige ist abzusehen, wenn nach Ansicht des Dienstvorgesetzten eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. Diese ist dem Beamten nachweislich zu erteilen. Eine…
Oö. LBG · Oö. Landesbeamtengesetz 1993
§ 132a § 132aStrafanzeige und Unterbrechungdes Disziplinarverfahrens
…Kommt die Disziplinarbehörde während des Disziplinarverfahrens zur Ansicht, dass eine von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, so hat sie gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Hat die Dienstbehörde oder die Disziplinarbehörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde erstattet oder hat sie sonst Kenntnis von einem…
§ 54 § 54Meldung strafbarer Handlungen
…oder 2. in der amtlichen Tätigkeit selbst gelegenen Gründen abweichend von Abs. 2 eine Meldepflicht verfügen. (4) Das Absehen von einer Anzeige nach § 78 StPO ist auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses gegenüber Bediensteten einschließlich der Dienstverhältnisse nach § 2 Abs. 8 Oö. LVBG des Landes Oberösterreich jedenfalls gerechtfertigt. (Anm: LGBl.Nr…
VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
§ 8a Ausübung der der Staatsanwaltschaft vorbehaltenen Befugnisse
…Buchstabe b VBKVO zu befassen. Die zuständige Behörde übt ihr Antragsrecht nach Art. 6 Abs. 2 VBKVO mittels Anzeige gemäß § 78 StPO an die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft aus. (2) Nach Anzeige durch die zuständige Behörde übt die Staatsanwaltschaft ihre Befugnisse nach der Strafprozeßordnung 1975 aus. Die…
L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 19 Dienstpflichten des Vorgesetztenund des Dienststellenleiters
…der zur Anzeige berufenen Stelle zu melden oder, wenn er selbst dazu berufen ist, die Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht richtet sich nach § 78 StPO. (3a) Wird dem Leiter der internen oder externen Meldestelle im Sinn des 2. und 3. Abschnittes des Salzburger Hinweisgeberschutzgesetzes in Ausübung seines Dienstes der…
Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 19 Dienstpflichten der Vorgesetzten,Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter
…unverzüglich der zur Anzeige berufenen Stelle zu melden oder, wenn sie selbst dazu berufen sind, die Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht richtet sich nach § 78 StPO. (3a) Wird der Leiterin oder dem Leiter der internen oder externen Meldestelle im Sinn des 2. und 3. Abschnittes des Salzburger Hinweisgeberschutzgesetzes in Ausübung…
DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 35 Meldepflichten
…für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. In diesem Fall kann der Leiter der internen Stelle oder der Leiter der externen Stelle Anzeige gemäß § 78 StPO erstatten. (2) Ist eine Dienstverhinderung des Beamten im Sinn des § 31 Abs. 1 oder eine Pflegefreistellung im Sinn des § …
Oö. StGBG 2002 · Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002
§ 44 § 44Meldung strafbarer Handlungen
…oder 2. in der amtlichen Tätigkeit selbst gelegenen Gründen abweichend von Abs. 2 eine Meldepflicht verfügen. (4) Das Absehen von einer Anzeige nach § 78 StPO ist auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses gegenüber Bediensteten der Statutargemeinde jedenfalls gerechtfertigt. (Anm: LGBl.Nr. 121/2014)…
VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 4 Allgemeine Pflichten
…für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. In diesem Fall kann der Leiter der internen Stelle oder der Leiter der externen Stelle Anzeige gemäß § 78 StPO erstatten. (7) Ist eine Dienstverhinderung des Vertragsbediensteten im Sinn des § 13 Abs. 1 oder eine Pflegefreistellung im Sinn des § …
W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 20 Meldepflichten
…In diesem Fall kann die Leiterin bzw. der Leiter der internen Stelle oder die Leiterin bzw. der Leiter der externen Stelle Anzeige gemäß § 78 StPO erstatten. (2) Ist eine Dienstverhinderung der bzw. des Bediensteten im Sinn des § 38 Abs. 1 oder eine Pflegefreistellung im Sinn des…
SMG · Suchtmittelgesetz
§ 13
…anderen begangen habe, ohne dass diese Person daraus einen Vorteil gezogen habe, so hat die Behörde oder öffentliche Dienststelle an Stelle einer Strafanzeige (§ 78 StPO) diesen Umstand der Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde mitzuteilen. (2b) Ergeben Ermittlungen der Kriminalpolizei ausschließlich den in Abs. 2a umschriebenen Verdacht, so hat sie diesen auf…
Bgld. LVwGG · Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 32 Disziplinarrecht
…Vizepräsident - abweichend von § 125 Abs. 1 LBDG 1997 - die Disziplinaranzeige unmittelbar an das Disziplinargericht zu erstatten oder gemäß § 78 StPO vorzugehen hat, 4. die Präsidentin oder der Präsident bzw. die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident - abweichend von § 126 Abs. 1 LBDG …