(1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
(2) Eine Pflicht zur Anzeige nach Abs. 1 besteht nicht,
1. wenn die Anzeige eine amtliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, oder
2. wenn und solange hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, die Strafbarkeit der Tat werde binnen kurzem durch schadensbereinigende Maßnahmen entfallen.
(3) Die Behörde oder öffentliche Dienststelle hat jedenfalls alles zu unternehmen, was zum Schutz des Opfers oder anderer Personen vor Gefährdung notwendig ist; erforderlichenfalls ist auch in den Fällen des Abs. 2 Anzeige zu erstatten.
§ 78 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 78 Anzeigepflicht
…§ 78. (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder…
§ 155 Verbot der Vernehmung als Zeuge
…1 Z 2 besteht jedenfalls nicht, soweit der Zeuge im Dienste der Strafrechtspflege Wahrnehmungen zum Gegenstand des Verfahrens gemacht hat oder Anzeigepflicht ( § 78 ) besteht.…
§ 4 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
§ 4 Ausübung der Befugnisse
…4. Abschnitts gelten nicht für die in § 3 Abs. 1 Z 4 und Z 6 genannten Behörden. (3) § 78 der Strafprozeßordnung 1975 ( StPO ), BGBl. Nr. 631/1975, und bestehende Befugnisse der zuständigen Behörde zur Anzeige von strafbaren Handlungen oder Unterlassungen bleiben unberührt.…
§ 8a Ausübung der der Staatsanwaltschaft vorbehaltenen Befugnisse
…Buchstabe b VBKVO zu befassen. Die zuständige Behörde übt ihr Antragsrecht nach Art. 6 Abs. 2 VBKVO mittels Anzeige gemäß § 78 StPO an die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft aus. (2) Nach Anzeige durch die zuständige Behörde übt die Staatsanwaltschaft ihre Befugnisse nach der Strafprozeßordnung 1975 aus. Die…
§ 23 RAO · RAO · Rechtsanwaltsordnung
§ 23
…278d StGB ) zusammenhängen, so gilt insoweit § 8c Abs. 1 sinngemäß, ferner ist das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Vorgehen nach § 78 Abs. 1 StPO zu prüfen. Einem Auskunftsersuchen des Bundesministers für Inneres (Bundeskriminalamt, Geldwäschemeldestelle gemäß § 4 Abs. 2 Bundeskriminalamt-Gesetz ), das der Klärung eines Verdachts auf…
§ 48 MagBeG · MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 48 Dienstpflichten der Vorgesetzten und
…Anzeige berufenen Stelle zu melden oder, wenn sie bzw er selbst dazu berufen ist, die Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht richtet sich nach § 78 StPO . (3a) Wird dem Leiter der internen oder externen Meldestelle im Sinn des 2. und 3. Abschnittes des Salzburger Hinweisgeberschutzgesetzes in Ausübung seines Dienstes der…
§ 125 Disziplinaranzeige
…Handlung, hat sich die oder der Dienstvorgesetzte in dieser Eigenschaft jeder Erhebung zu enthalten und sofort der Disziplinarbehörde zu berichten. Diese hat gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Von einer Disziplinaranzeige ist abzusehen, wenn nach Ansicht der oder des Dienstvorgesetzten eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. Diese ist der Beamtin oder dem…
§ 129 Strafanzeige und Unterbrechung des Disziplinarverfahrens
…1) Kommt die Disziplinarbehörde während des Disziplinarverfahrens zur Ansicht, dass eine von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, hat sie gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Hat die Disziplinarbehörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde erstattet oder hat sie sonst Kenntnis von einem anhängigen Verfahren nach…
§ 45 K-StBG · K-StBG · Kärntner Stadtbeamtengesetz 1993 - K-StBG
§ 45 § 45 Dienstpflichten des Vorgesetzten und des Dienststellenleiters
…der zur Anzeige berufenen Stelle zu melden oder, wenn er selbst hiezu berufen ist, die Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht richtet sich nach § 78 der Strafprozeßordnung 1975 StPO , BGBl. Nr. 631. (4) entfällt…
§ 121 § 121 Disziplinaranzeige
…Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung, so haben Erhebungen zu unterbleiben und es ist sofort der Dienstbehörde zu berichten. Diese hat gemäß § 78 der Strafprozeßordnung 1975 - StPO , BGBl. Nr. 631, vorzugehen. (2) Von einer Disziplinaranzeige an die Dienstbehörde ist abzusehen, wenn nach Ansicht des Dienstvorgesetzten eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. (3…
§ 126 § 126 Strafanzeige und Unterbrechung des Disziplinarverfahrens
…zur Ansicht, dass eine von Amts wegen zu verfolgende, in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallende strafbaren Handlung vorliegt, so hat sie gemäß § 78 Strafprozeßordnung 1975 – StPO , BGBl. Nr. 631/1975, vorzugehen. (2) Hat die Disziplinarbehörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde erstattet, oder hat sie sonst Kenntnis…
§ 45 K-DRG 1994 · K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 45 § 45 Dienstpflichten des Vorgesetzten
…der zur Anzeige berufenen Stelle zu melden oder, wenn er selbst hiezu berufen ist, die Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht richtet sich nach § 78 der Strafprozeßordnung 1975 – StPO , BGBl. Nr. 631. (4) entfällt.…
§ 111 § 111 Disziplinaranzeige
…Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung, so haben Erhebungen zu unterbleiben, und es ist sofort der Landesregierung zu berichten. Diese hat gemäß § 78 der Strafprozeßordnung 1975 – StPO , BGBl. Nr. 631, vorzugehen. (2) Von einer Anzeige an die Landesregierung ist abzusehen, wenn nach Ansicht des Leiters der für die Personalangelegenheiten der Landesbediensteten…
§ 116 § 116 Strafanzeige und Unterbrechung des Disziplinarverfahrens
…zur Ansicht, dass eine von Amts wegen zu verfolgende, in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallende strafbare Handlung vorliegt, so hat sie gemäß § 78 Strafprozeßordnung 1975 – StPO , BGBl. Nr. 631/1975, vorzugehen. (2) Hat die Disziplinarbehörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde erstattet, oder hat sie sonst Kenntnis…
§ 13 K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 13 § 13 Dienstpflichten des Vorgesetzten und des Dienststellenleiters
…der zur Anzeige berufenen Stelle zu melden oder, wenn er selbst hiezu berufen ist, die Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht richtet sich nach § 78 der Strafprozeßordnung 1975 – StPO , BGBl. Nr. 631/1975.…
§ 32 Bgld. LVwGG · Bgld. LVwGG · Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 32 § 32
…Vizepräsident - abweichend von § 125 Abs. 1 LBDG 1997 - die Disziplinaranzeige unmittelbar an das Disziplinargericht zu erstatten oder gemäß § 78 StPO vorzugehen hat, 4. die Präsidentin oder der Präsident bzw. die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident - abweichend von § 126 Abs. 1 LBDG …
§ 35 DO 1994 · DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 35 Meldepflichten
…für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. In diesem Fall kann der Leiter der internen Stelle oder der Leiter der externen Stelle Anzeige gemäß § 78 StPO erstatten. (2) Ist eine Dienstverhinderung des Beamten im Sinn des § 31 Abs. 1 oder eine Pflegefreistellung im Sinn des § …
§ 4 VBO 1995 · VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 4 Allgemeine Pflichten
…für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. In diesem Fall kann der Leiter der internen Stelle oder der Leiter der externen Stelle Anzeige gemäß § 78 StPO erstatten. (7) Ist eine Dienstverhinderung des Vertragsbediensteten im Sinn des § 13 Abs. 1 oder eine Pflegefreistellung im Sinn des § 37…
§ 136 GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 136 § 136
…Kommt die Disziplinarbehörde während des Disziplinarverfahrens zur Ansicht, daß eine von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, so hat sie gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Hat die Disziplinarbehörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde erstattet oder hat sie sonst Kenntnis von einem anhängigen Strafverfahren nach…
§ 86 LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 86 Disziplinaranzeige
…Dienstpflichtverletzung auch den Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung, haben weitere Erhebungen zu unterbleiben. In diesem Fall ist nach § 78 StPO vorzugehen. (5) Von der Erlassung einer Disziplinarverfügung oder der Erstattung beziehungsweise Weiterleitung einer Disziplinaranzeige kann abgesehen werden, wenn das Verschulden geringfügig ist und die Folgen…
§ 90 Strafanzeige und Unterbrechung des Disziplinarverfahrens
…Disziplinarverfahrens berufene Behörde während des Disziplinarverfahrens zur Ansicht, daß eine von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, so hat sie gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Hat die zur Durchführung des Disziplinarverfahrens berufene Behörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde erstattet oder hat sie sonst Kenntnis…
§ 9 Oö. LVBG · Oö. LVBG · Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 9 Meldung strafbarer Handlungen; Schutz vor Benachteiligung
… 5 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung Gebrauch macht. (6) Das Absehen von einer Anzeige nach § 78 StPO ist auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses gegenüber Bediensteten einschließlich der Dienstverhältnisse nach § 2 Abs. 8 des Landes Oberösterreich jedenfalls gerechtfertigt. (7) Vertragsbedienstete und Personen…
§ 44 Oö. StGBG 2002 · Oö. StGBG 2002 · Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002
§ 44 § 44Meldung strafbarer Handlungen
…oder 2. in der amtlichen Tätigkeit selbst gelegenen Gründen abweichend von Abs. 2 eine Meldepflicht verfügen. (4) Das Absehen von einer Anzeige nach § 78 StPO ist auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses gegenüber Bediensteten der Statutargemeinde jedenfalls gerechtfertigt. (Anm: LGBl.Nr. 121/2014)…
§ 54 Oö. LBG · Oö. LBG · Oö. Landesbeamtengesetz 1993
§ 54 § 54Meldung strafbarer Handlungen
…oder 2. in der amtlichen Tätigkeit selbst gelegenen Gründen abweichend von Abs. 2 eine Meldepflicht verfügen. (4) Das Absehen von einer Anzeige nach § 78 StPO ist auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses gegenüber Bediensteten einschließlich der Dienstverhältnisse nach § 2 Abs. 8 Oö. LVBG des Landes Oberösterreich jedenfalls gerechtfertigt. (Anm: LGBl.Nr…
§ 132a § 132aStrafanzeige und Unterbrechungdes Disziplinarverfahrens
…Kommt die Disziplinarbehörde während des Disziplinarverfahrens zur Ansicht, dass eine von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, so hat sie gemäß § 78 StPO vorzugehen. (2) Hat die Dienstbehörde oder die Disziplinarbehörde Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Sicherheitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde erstattet oder hat sie sonst Kenntnis von einem…
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