BundesrechtBundesgesetzeStrafprozeßordnung 19755. TEIL Besondere Verfahren24. Hauptstück Verfahren bei bedingter Strafnachsicht, bedingter Nachsicht von vorbeugenden Maßnahmen, Erteilung von Weisungen und Anordnung der BewährungshilfeIII. Widerruf einer bedingten Nachsicht§ 495

§ 495

In Kraft seit 01. März 2023
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