Die in den §§ 53 bis 55 vorgesehenen Verfügungen kann das Gericht nur in der Probezeit, wegen einer während dieser Zeit begangenen strafbaren Handlung jedoch auch innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Probezeit oder nach Beendigung eines bei deren Ablauf gegen den Rechtsbrecher anhängigen Strafverfahrens treffen.
§ 56 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 56 Widerrufsfristen
…§ 56. Die in den §§ 53 bis 55 vorgesehenen Verfügungen kann das Gericht nur in der Probezeit, wegen einer während dieser Zeit begangenen strafbaren…
§ 323 Übergangsbestimmungen
…§ 323. (1) Die §§ 27, 28, 31 bis 38 und 40 bis 56 sind auch auf Taten anzuwenden, auf die im übrigen die Gesetze anzuwenden sind, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gegolten haben. (2) Dieses Bundesgesetz ist…
§ 58 ZÄKG · ZÄKG · Zahnärztekammergesetz
§ 58 Disziplinarstrafen
…7) Wird eine bedingte Strafnachsicht nicht widerrufen, so gilt die Strafe mit Ablauf der Probezeit als endgültig nachgesehen. Die §§ 49, 55 und 56 StGB sind anzuwenden. Zeiten, in denen der zahnärztliche Beruf nicht ausgeübt worden ist, werden in die Probezeit nicht eingerechnet. (8) Sofern es im Interesse der Wahrung…
§ 139 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 139
…9) Wird eine bedingte Strafnachsicht nicht widerrufen, so gilt die Strafe mit Ablauf der Probezeit als endgültig nachgesehen. Die §§ 49, 55 und 56 StGB gelten sinngemäß. Zeiten, in denen der ärztliche Beruf nicht ausgeübt worden ist, werden in die Probezeit nicht eingerechnet. (10) Sofern es im Interesse der Wahrung…
§ 16 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 16 Zuständigkeit
…Entlassung endgültig geworden ist, soweit in den §§ 179 und 180 nichts anderes bestimmt wird ( §§ 46, 48 bis 53 und 56 des Strafgesetzbuches ). (3) Das Vollzugsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts, in dessen Sprengel die Freiheitsstrafe vollzogen wird, entscheidet über Beschwerden 1. gegen eine Entscheidung oder Anordnung des Anstaltsleiters…
§ 162 Vollzugsgericht
…Entlassung endgültig geworden ist, soweit in den §§ 179 und 180 nichts anderes bestimmt wird ( §§ 47 bis 52, 54 und 56 des Strafgesetzbuches ); 2. über die unbedingte Entlassung aus einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher, wenn eine Fortsetzung oder Ergänzung der Entwöhnungsbehandlung keinen Erfolg verspräche ( § 47 des…
§ 16 DSt · DSt · Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
§ 16
…8) Wird eine bedingte Strafnachsicht nicht widerrufen, so gilt die Strafe mit Ablauf der Probezeit als endgültig nachgesehen. Die §§ 49, 55 und 56 StGB gelten sinngemäß. Zeiten, in denen die Rechtsanwaltschaft nicht ausgeübt worden ist, werden in die Probezeit nicht eingerechnet. (9) Geldbußen fließen der im § 20…
Rückverweise