NAG
Gliederung
(1) Drittstaatsangehörige, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern sind und die in § 52 Abs. 1 Z 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, erwerben das Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich fünf Jahre ununterbrochen rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben. § 53a Abs. 2 ist bei der Berechnung der Fünfjahresfrist zu berücksichtigen.
(2) Vor Ablauf der Fünfjahresfrist erwerben diese Angehörigen das Daueraufenthaltsrecht in den in § 53a Abs. 4 und 5 genannten Fällen.
(3) Zum Daueraufenthalt berechtigten Angehörigen gemäß Abs. 1 und 2 ist auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen der Abs. 1 und 2 eine Daueraufenthaltskarte für die Dauer von zehn Jahren auszustellen. Dieser Antrag ist vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltskarte zu stellen. § 1 Abs. 2 Z 1 gilt nicht.
§ 5 NAG-DV · NAG-DV · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung
§ 5 Form und Inhalt der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte
…vom 12.7.2019 S. 67, nach dem Muster der Anlage E auszustellen. §§ 2a und 2b gelten sinngemäß. (2) Daueraufenthaltskarten ( § 54a NAG ) sind als Karten nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2019/1157 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren…
§ 66 FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 66 4. Abschnitt
…eingereist und können nachweisen, dass sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden; oder sie bereits das Daueraufenthaltsrecht ( §§ 53a, 54a NAG ) erworben haben; im letzteren Fall ist eine Ausweisung nur zulässig, wenn ihr Aufenthalt eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellt. (2) Soll…
§ 15b Begünstigte Drittstaatsangehörige
…Aufenthaltsrecht nach Maßgabe des 4. Hauptstückes des 2. Teiles des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes . Inhaber von Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten ( §§ 54 und 54a NAG ) oder von Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten anderer Mitgliedstaaten sind zur visumfreien Einreise berechtigt.…
§ 3a BPGG · BPGG · Bundespflegegeldgesetz
§ 3a
…§§ 15a und 15b des Fremdenpolizeigesetzes 2005 ( FPG ), BGBl. I Nr. 100/2005, oder gemäß §§ 51 bis 54a und 57 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes ( NAG ), BGBl. I Nr. 100/2005, verfügen, oder 4. Personen, die über einen Aufenthaltstitel a) „Blaue Karte EU“ gemäß § 42…
§ 7 Brexit-DV · Brexit-DV · Brexit-Durchführungsverordnung
§ 7 Urkunden und Nachweise für den Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“
…nach § 3 Abs. 1, die bis zum Ablauf des Übergangszeitraums eine Bescheinigung des Daueraufenthalts (§ 53a NAG), eine Daueraufenthaltskarte (§ 54a NAG) oder einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 45 NAG) innehatten: ihr bisheriges Aufenthaltsdokument; 6. bei Angehörigen gemäß Art. 10…
§ 6 S.SHG · S.SHG · Salzburger Sozialhilfegesetz
§ 6 Anspruch
…Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt: 1. Personen, die über ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht gemäß den §§ 15a und 15b FPG oder gemäß §§ 51 bis 54a und 57 NAG verfügen; 2. Personen, die über einen der folgenden Aufenthaltstitel verfügen: a) „Daueraufenthalt-EU“ gemäß § 45 NAG , b) „Familienangehöriger“ gemäß §…
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