IO
Gliederung
Ist der Vollzug der Schlussverteilung nachgewiesen, so ist das Insolvenzverfahren vom Insolvenzgericht aufzuheben.
§ 139 IO · IO · Insolvenzordnung
§ 139 Aufhebung des Insolvenzverfahrens
…§ 139. Ist der Vollzug der Schlussverteilung nachgewiesen, so ist das Insolvenzverfahren vom Insolvenzgericht aufzuheben.…
§ 256 Insolvenzdatei
…die Insolvenzdatei ist nicht mehr zu gewähren, wenn ein Jahr vergangen ist seit 1. der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach §§ 123a, 123b und 139 , 2. Ablauf der im Sanierungsplan vorgesehenen Zahlungsfrist, wenn dessen Erfüllung nicht überwacht wird, 3. Beendigung oder Einstellung der Überwachung des Sanierungsplans, 4. Ablauf der im…
§ 192b Aufhebung wegen dauerhaft fehlenden pfändbaren Bezugs
…§ 192b. Das Schuldenregulierungsverfahren ist nach § 123a oder § 139 erst aufzuheben, wenn der Schuldner seit mehr als fünf Jahren keinen den unpfändbaren Freibetrag übersteigenden Bezug hatte und ein solcher nicht zu erwarten ist. Vor…
§ 12a Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis
…Kalendermonats. (4) Aus- und Absonderungsrechte nach Abs. 1 und 3 leben wieder auf, wenn 1. das Insolvenzverfahren nach §§ 123a, 123b und 139 aufgehoben wird oder 2. die gesicherte Forderung wieder auflebt oder 3. das Abschöpfungsverfahren vorzeitig eingestellt wird oder 4. die Restschuldbefreiung nicht erteilt oder widerrufen wird…
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