(1) Dem Beamten gebühren Monatsbezüge.
(2) Der Monatsbezug besteht aus dem Gehalt und allfälligen Zulagen (Dienstalterszulagen, Dienstzulagen, Funktionszulagen, Verwaltungsdienstzulage, Verwendungszulage, Pflegedienstzulage, Pflegedienst-Chargenzulage, Ergänzungszulagen, Exekutivdienstzulage, Heeresdienstzulage, Omnibuslenkerzulage, Erzieherzulage, Wachdienstzulage, Truppendienstzulage, Teuerungszulagen).
(3) Außer den Monatsbezügen gebührt dem Beamten für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von 50 vH des Monatsbezuges, der ihm für den Monat der Auszahlung zusteht. Steht ein Beamter während des Kalendervierteljahres, für das die Sonderzahlung gebührt, nicht ununterbrochen im Genuß des vollen Monatsbezuges, so gebührt ihm als Sonderzahlung nur der entsprechende Teil. Als Monat der Auszahlung gilt bei Ausscheiden aus dem Dienststand jedenfalls der Monat des Ausscheidens aus dem Dienststand.
(4) Der besoldungsrechtliche Referenzbetrag (Anm. 1) ist mit 105,06% des vollen Gehalts einer Beamtin oder eines Beamten der Verwendungsgruppe A 2 in der Gehaltsstufe 8 festgesetzt und kaufmännisch auf ganze Cent gerundet.
(___________________
Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 414/2016 für 2017: 2 495,81 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 1/2018 für 2018: 2 554,01 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 368/2018 für 2019: 2 633,96 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 417/2019 für 2020: 2 693,21 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 3/2021 für 2021: 2 732,30 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 39/2022 für 2022: 2 816,87 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 5/2023 für 2023: 3 018,27 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 423/2023 für 2024: 3 294,47 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 412/2024 für 2025 und BGBl. II Nr. 2/2026 bis 30.6.2026: 3 409,83 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 2/2026 ab 1.7.2026: 3 522,35 Euro)
§ 3 GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 3 Bezüge
…§ 3. (1) Dem Beamten gebühren Monatsbezüge. (2) Der Monatsbezug besteht aus dem Gehalt und allfälligen Zulagen (Dienstalterszulagen, Dienstzulagen, Funktionszulagen, Verwaltungsdienstzulage, Verwendungszulage, Pflegedienstzulage, Pflegedienst-Chargenzulage, Ergänzungszulagen, Exekutivdienstzulage…
§ 169
… 5a PVG neben dem Bezug, einem allfälligen Kinderzuschuss und einem allfälligen Fahrtkostenzuschuss für die Dauer einer Dienstfreistellung eine Dienstzulage im Sinne des § 3 Abs. 2 GehG oder § 8a Abs. 1 VBG (Ersatzzulage). Diese beträgt bei gänzlicher Dienstfreistellung ab einem Besoldungsdienstalter von fünf Jahren in der Zulagengruppe A…
§ 7 Auszahlung
…Arbeitstage, so ist die Sonderzahlung am vorhergehenden Arbeitstag auszuzahlen. Gebühren der Beamtin oder dem Beamten nicht für alle Monate des Kalendervierteljahres Bezüge nach § 3 Abs. 1 , ist die Sonderzahlung gemeinsam mit dem letzten gebührenden Monatsbezug des Kalendervierteljahres auszuzahlen. (3) Auszahlungsbeträge oder einzelne Bestandteile der Bezüge sind nötigenfalls auf…
§ 13d Ansprüche während des Beschäftigungsverbots nach §§ 3 und 5 MSchG
…1) Der Beamtin, die am 31. Dezember 2010 kein Dienstverhältnis zum Bund hatte, gebührt für die Zeit, während der sie nach § 3 Abs. 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 MSchG nicht beschäftigt werden darf (Beschäftigungsverbot), monatlich der durchschnittliche Betrag der nach Abs…
Telekom-Bezügeverordnung 2025
§ 3
…Für alle vom Referenzbetrag gemäß § 3 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956 abgeleiteten Nebengebühren und Zulagen gilt, dass zur Ermittlung der Beträge weiterhin der am 1.1.2000 gültige Gehaltsansatz der Dienstklasse V , Gehaltsstufe 2 der Beamten der Allgemeinen…
§ 3 IGDV 2018 · IGDV 2018 · Ingenieurgesetz-Durchführungsverordnung 2018
§ 3 Zertifizierungstaxe
…Der Antragsteller/die Antragstellerin hat zur Deckung der Zertifizierungskosten eine Zertifizierungstaxe in Höhe eines Zehntels des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG 1956, auf jeweils den nächsthöheren Zehnerbetrag gerundet, zu entrichten. 50% der Zertifizierungstaxe sind zu gleichen Teilen als Funktionsentschädigungen gemäß § 6 Abs. 3 Z…
§ 25a ZDG · ZDG · Zivildienstgesetz 1986
§ 25a
…eine Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschlag). (Anm. 1) (2) Die Höhe der monatlichen Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschlag) bestimmt sich nach dem Referenzbetrag gemäß § 3 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956 ( GehG ), BGBl. Nr. 54/1956, und beträgt 1. für die Grundvergütung bei ordentlichem oder außerordentlichem Zivildienst 17,76 vH und 2. für den Zuschlag zur Grundvergütung…
§ 56b VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 56b Aufwandsentschädigung
…§ 56b. Dem Vertragsdozenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Prozentsätzen des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG für 1. vollbeschäftigte Vertragsdozenten 4,00%, 2. teilbeschäftigte Vertragsdozenten . 2,00%.…
§ 56a Dienstzulage (Forschungszulage)
…gelten als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen. (2) Die Dienstzulage (Forschungszulage) gemäß Abs. 1 beträgt 17,45% des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG . (3) Dem halbbeschäftigten Vertragsdozenten gebührt eine Dienstzulage (Forschungszulage) im Ausmaß von 2,50% des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG . Bei einem höheren Teilbeschäftigungsausmaß…
§ 25 Vorschuß und Geldaushilfe
…für die ihm nachweislich zu seiner zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Kosten auf seinen Antrag eine Geldaushilfe bis zur Höhe des dreifachen Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG zu gewähren, wenn (Anm.: Z 1 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 96/2007) 2. das Strafverfahren eingestellt oder 3. der Vertragsbedienstete freigesprochen…
§ 30 Enden des Dienstverhältnisses
… 5 angeführten wichtigen Gründen aus dem Dienstverhältnis ausgetreten ist oder 3. die Ausbildungskosten für die betreffende Verwendung das Sechsfache des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG nicht übersteigen. (6) Bei der Ermittlung der Ausbildungskosten sind 1. die Kosten einer Grundausbildung, 2. die Kosten, die dem Bund aus Anlaß der Vertretung des…
§ 4 GKUFG 1998 · GKUFG 1998 · Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 4 § 4
… 1 Abs. 5 der lohnsteuerpflichtige Teil ihres außerordentlichen Versorgungsgenusses. (3) In den Monaten, in denen dem Anspruchsberechtigten Sonderzahlungen ( § 3 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 , BGBl. Nr. 54, in der für Beamte der Landeshauptstadt Innsbruck übernommenen Fassung, § 28 des Pensionsgesetzes 1965 , BGBl. Nr. 340, in…
§ 82 § 82
…der doppelte Betrag der Bemessungsgrundlage nach lit. a zweiter Teilsatz. (3) In den Monaten, in denen dem Anspruchsberechtigten Sonderzahlungen ( § 3 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 , BGBl. Nr. 54, in der für Gemeindebeamte übernommenen Fassung, § 28 des Pensionsgesetzes 1965 , BGBl. Nr. 340, in der für Gemeindebeamte…
§ 4 BLKUFG 1998 · BLKUFG 1998 · Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 4 § 4
…der Bezüge der doppelte Betrag der Bemessungsgrundlage nach lit. a zweiter Teilsatz. (3) In den Monaten, in denen dem Anspruchsberechtigten Sonderzahlungen ( § 3 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 bzw. § 36 des Landesbedienstetengesetzes , LGBl. Nr. 2/2001, und § 49 des Landesbeamtengesetzes 1998 ) gebühren oder in den Fällen des Abs. 2 lit. a…
§ 17 B-GlBG · B-GlBG · Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
§ 17 Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
…Bewerberin oder des aufgenommenen Bewerbers auch bei diskriminierungsfreier Auswahl nicht erhalten hätte, höchstens das Dreifache des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956 – GehG , BGBl. Nr. 54/1956.…
§ 124g LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 124g Versetzung in den Ruhestand von nach 1953 geborenen Lehrpersonen mit langer beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit
…entfallenden Erstattungsbetrages zu entrichten. Der Erstattungsbetrag ist mit jenem auf drei Kommastellen gerundeten Faktor zu vervielfachen, um den sich das der Referenzbetrag gemäß § 3 Abs. 4 GehG seit dem Monat der Auszahlung des Erstattungsbetrages an die Lehrperson bis zum Datum des Antrages auf nachträgliche Entrichtung eines besonderen Pensionsbeitrages oder Erstattungsbetrages erhöht hat…
§ 124d Versetzung in den Ruhestand von vor 1954 geborenen Lehrpersonen mit langer beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit
…Monat entfallenden Erstattungsbetrages zu entrichten. Der Erstattungsbetrag ist mit jenem auf drei Kommastellen gerundeten Faktor zu vervielfachen, um den sich der Referenzbetrag gemäß § 3 Abs. 4 GehG seit dem Monat der Auszahlung des Erstattungsbetrages an die Lehrperson bis zum Datum des Antrages auf nachträgliche Entrichtung eines besonderen Pensionsbeitrages oder Erstattungsbetrages erhöht hat…
§ 24 GeO der VA 2026 · GeO der VA 2026 · Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission
§ 24 Entschädigung
…weiteren Mitgliedern der Kommissionen gebührt für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine Entschädigung. (2) Die Höhe dieser Entschädigung bestimmt sich nach dem Referenzbetrag gemäß § 3 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956 und beträgt 1. für Leiterinnen und Leiter von Kommissionen jährlich das 20,5-fache, 2. für Bereichsleitung ( § 21 Abs. 4 dieser Geschäftsordnung) jährlich…
§ 33 Entschädigung
…eine Entschädigung. (2) Die Höhe der Entschädigung für ein Arbeitsjahr beträgt für die/den Vorsitzende/n das 748-fache v.H. des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956 jährlich. Die Höhe der Entschädigung für ein Arbeitsjahr beträgt für die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n das 641-fache v.H. des Referenzbetrages gemäß § …
§ 115f LDG 1984 · LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
§ 115f Versetzung in den Ruhestand von nach 1953 geborenen Landeslehrpersonen mit langer beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit
…Monat entfallenden Erstattungsbetrages zu entrichten. Der Erstattungsbetrag ist mit jenem auf drei Kommastellen gerundeten Faktor zu vervielfachen, um den sich der Referenzbetrag gemäß § 3 Abs. 4 GehG seit dem Monat der Auszahlung des Erstattungsbetrages an die Landeslehrperson bis zum Datum des Antrages auf nachträgliche Entrichtung eines besonderen Pensionsbeitrages oder Erstattungsbetrages erhöht hat…
§ 115d Versetzung in den Ruhestand von vor 1954 geborenen Landeslehrpersonen mit langer beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit
…Monat entfallenden Erstattungsbetrages zu entrichten. Der Erstattungsbetrag ist mit jenem auf drei Kommastellen gerundeten Faktor zu vervielfachen, um den sich der Referenzbetrag gemäß § 3 Abs. 4 GehG seit dem Monat der Auszahlung des Erstattungsbetrages an die Landeslehrperson bis zum Datum des Antrages auf nachträgliche Entrichtung eines besonderen Pensionsbeitrages oder Erstattungsbetrages erhöht hat…
§ 20 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 20 Auflösung des Dienstverhältnisses
…der Ausbildungskosten verjährt nach drei Jahren ab der Auflösung des Dienstverhältnisses. Die §§ 13a Abs. 2 und 13b Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956 , BGBl. Nr. 54, sind sinngemäß anzuwenden. (6) Wird ein Vertragsbediensteter zum Beamten ernannt, so gelten die Abs. 4 und 5 mit der Maßgabe…
§ 236d Versetzung in den Ruhestand von nach 1953 geborenen Beamtinnen und Beamten mit langer beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit
…das Gehalt der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung einschließlich einer allfälligen Teuerungszulage bzw. der Referenzbetrag gemäß § 3 Abs. 4 GehG seit dem Monat der Auszahlung des Erstattungsbetrages an die Beamtin oder den Beamten bis zum Datum des Antrages auf nachträgliche Entrichtung eines besonderen Pensionsbeitrages oder…
§ 236b Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 86/2001
…das Gehalt der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung einschließlich einer allfälligen Teuerungszulage bzw. der Referenzbetrag gemäß § 3 Abs. 4 GehG seit dem Monat der Auszahlung des Erstattungsbetrages an den Beamten bis zum Datum des Antrages auf nachträgliche Entrichtung eines besonderen Pensionsbeitrages oder Erstattungsbetrages erhöht hat…
§ 25 PVG · PVG · Bundes-Personalvertretungsgesetz
§ 25 Rechte und Pflichten der Personalvertreterinnen oder Personalvertreter
…im Sinne des § 3 Abs. 2 GehG oder § 8a Abs. 1 VBG (Ersatzzulage nach § 169 Abs. 3 bis 7 des Gehaltsgesetzes 1956 – GehG , BGBl. Nr. 54/1956). (6) Soweit es die dienstlichen Erfordernisse gestatten, hat die Dienststellenleiterin oder der Dienststellenleiter den Personalvertreterinnen oder Personalvertretern die Teilnahme an…
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