BundesrechtBundesgesetzeFremdenpolizeigesetz 20054. Hauptstück Rechtmäßigkeit der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise Fremder3. Abschnitt Bestimmungen zur Visumpflicht§ 22

§ 22Visum aus humanitären Gründen

In Kraft seit 01. Januar 2014
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