EO
Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
§ 381 Sicherung anderer Ansprüche
Zur Sicherung anderer Ansprüche können einstweilige Verfügungen getroffen werden:
1. wenn zu besorgen ist, dass sonst die gerichtliche Verfolgung oder Verwirklichung des fraglichen Anspruches, insbesondere durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes, vereitelt oder erheblich erschwert werden würde; als solche Erschwerung ist es anzusehen, wenn die Entscheidung in Staaten vollstreckt werden müsste, in denen die Vollstreckung des Anspruchs weder durch völkerrechtliche Verträge noch durch Unionsrecht gesichert ist;
2. wenn derartige Verfügungen zur Verhütung drohender Gewalt oder zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens nötig erscheinen.
§ 381 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 381 Sicherung anderer Ansprüche
…§ 381. Zur Sicherung anderer Ansprüche können einstweilige Verfügungen getroffen werden: 1. wenn zu besorgen ist, dass sonst die gerichtliche Verfolgung oder Verwirklichung des fraglichen Anspruches, insbesondere…
§ 497 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur EO-Novelle 2014
…§ 497. (1) §§ 1, 18, 45, 65, 150, 177, 177a, 187a, 196, 249, 278, 292l, 312, 370, 379, 381 und 397 in der Fassung der EO-Nov. 2014, BGBl. I Nr. 69/2014, treten mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Sie sind, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt…
Art. 8 Artikel VIII
…I Z 7, 8, 9, 22 bis 26, 77, 79 und 80 ( §§ 31, 39, 42, 79 bis 86a, 370, 379 und 381 EO ), Art. IV und VI treten mit 1. Oktober 1995 in Kraft. Sie sind auf Anträge anzuwenden, die nach dem 30. September 1995…
§ 379a Pfandweise Beschreibung nach § 1101 ABGB
…mit Klage geltend gemacht hat und das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist; die pfandweise Beschreibung ist auch dann anzuordnen, wenn die in § 381 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorliegen. (2) Die Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren ist einer Klage nach Abs. 1 gleichzuhalten.…
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