BStG 1971
Gliederung
III. Zwangsrechte und Verpflichtungen Bundesstraßenplanungsgebiet
§ 15 Bundesstraßenbaugebiet
(1) Nach Bestimmung des Straßenverlaufes (§ 4 Abs. 1) dürfen auf den von der künftigen Straßentrasse betroffenen Grundstücksteilen (Bundesstraßenbaugebiet) Neu-, Zu- und Umbauten nicht vorgenommen und Anlagen jeder Art weder errichtet noch geändert werden; ein Entschädigungsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. § 14 Abs. 3 und Abs. 4 gelten sinngemäß.
(2) Als betroffene Grundstücksteile im Sinne des Abs. 1 sind alle jene anzusehen, die in einem Geländestreifen um die künftige Straßenachse liegen, dessen Breite in einer Verordnung oder einen Bescheid gemäß § 4 Abs. 1 entsprechend den örtlichen Verhältnissen festgelegt wird und bei Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen insgesamt 150 m, bei Kollektorfahrbahnen, zweiten Richtungsfahrbahnen, Zu- und Abfahrtstraßen und Rampen von Bundesstraßen insgesamt 75 m nicht überschreiten darf.
(3) Nach Ablauf von 3 Jahren nach In-Kraft-Treten einer Verordnung oder Rechtskraft des Bescheides über die Erklärung zum Bundesstraßenbaugebiet haben die betroffenen Liegenschaftseigentümer bzw. allfällige Bergbauberechtigte Anspruch auf Einlösung der bezüglichen Grundstücksteile durch den Bund (Bundesstraßenverwaltung), sofern ihnen eine Ausnahmebewilligung nach Abs. 1, letzter Satz verweigert wurde. Die Bestimmungen der §§ 17 ff finden sinngemäß Anwendung.
(4) Mit dem Bau und dem Wirksamwerden der Bestimmung des § 21 treten die mit der Erklärung zum Bundesstraßenbaugebiet verbundenen Rechtsfolgen außer Kraft.
§ 15 BStG 1971 · BStG 1971 · Bundesstraßengesetz 1971
§ 15 Bundesstraßenbaugebiet
(1) Nach Bestimmung des Straßenverlaufes (§ 4 Abs. 1) dürfen auf den von der künftigen Straßentrasse betroffenen Grundstücksteilen (Bundesstraßenbaugebiet) Neu-, Zu- und Umbauten nicht vorgenommen und Anlagen jeder Art weder errichtet noch geändert werden; ein Entschädigungsanspruch kann hieraus nic…
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien – Anschlußstelle Landstraße (Rampe FB 700) im Bereich der Stadt Wien
Art. 1
…Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2000 zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Der in dessen Absatz 2 angeführte Geländestreifen beträgt 30 m beiderseits der Achse der Rampe FB 700.…
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn – Anschlußstelle Hall/West im Bereich der Gemeinden Ampass und Hall in Tirol
Art. 1
…sowie bei den Gemeinden Ampass und Hall in Tirol aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 824a im Maßstab 1:1 000) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.…
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn – Anschlußstelle Imsterau im Bereich der Stadtgemeinde Imst
Art. 1
…der Tiroler Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Imst aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A88-1150/19 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.…
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Gemeinden Parndorf, Neusiedl am See, Zurndorf, Weiden am See, Gols, Mönchhof und Nickelsdorf
Art. 1
…Gols, Mönchhof und Nickelsdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 10.42/1 und 10.42/2 jeweils im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.…
Bestimmung des Straßenverlaufes der A4 Ost Autobahn im Bereich der Gemeinden Göttlesbrunn-Arbesthal und Bruck an der Leitha
Art. 1
…Göttlesbrunn-Arbesthal und Bruck an der Leitha aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A4/6-87 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.…
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Gemeinden Bruck an der Leitha, Höflein, Rohrau, Bruckneudorf und Parndorf
Art. 1
…A 4/17-88 im Maßstab 1 : 2 000 und Plan-Nr. 26 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.…
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn, der A 21 Wiener Außenring Autobahn und der B 301 Wiener Südrand Straße – Bauvorhaben „Knoten Vösendorf (Umbau)“ im Bereich der Gemeinden Vösendorf und Wiener Neudorf
Art. 1
…02 vom 7. März 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Der in dessen Absatz 2 angeführte Geländestreifen beträgt 15 m beiderseits der Achsen der Rampen bzw. der Kollektorspuren. Durch…
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Korneuburg West/Leobendorf und der B 208 Eibesbrunner Straße sowie der B 3 Donau Straße und der B 6 Laaer Straße im Bereich der Gemeinden Korneuburg und Leobendorf
Art. 1
…Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Alland aufliegenden Planunterlagen (Plan- Nr. A 21/18-89 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.…
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 4 Ost Autobahn – Anschlußstelle Bruck an der Leitha/Ost im Bereich der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha
Art. 1
…beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.…
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 64 Rechberg Straße und der B 72 Weizer Straße im Bereich der Gemeinden Krottendorf und Weiz
Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 64 Rechberg Straße und der B 72 Weizer Straße im Bereich der Gemeinden Krottendorf und Weiz
…01 vom 27. Februar 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes für die B 64 Rechberg Straße sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Für die B…
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien im Bereich der Stadt Wien
Art. 1
…und Technik sowie beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.…
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Stockerau/Mitte im Bereich der Stadtgemeinde Stockerau
Art. 1
…Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Stockerau aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A22/19-96 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.…
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Korneuburg West/Leobendorf und der B 208 Eibesbrunner Straße sowie der B 3 Donau Straße und der B 6 Laaer Straße im Bereich der Gemeinden Korneuburg und Leobendorf
Art. 1
…Nr. A 22/10-91 und Plan Nr. B 208/47-91 jeweils im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.…
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 111 Gailtal Straße im Bereich der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen
Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 111 Gailtal Straße im Bereich der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen
…wirtschaftliche Angelegenheiten mit Erlass Z 817.111/17-VI/B/5/98 vom 23. Dezember 1998 genehmigten Einreichprojektes 1998 “Stampfgrabenbrücke”. § 15 BStG 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.…
Rückverweise