BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der A 12 Inntal Autobahn - Anschlußstelle Imsterau

Straßenverlauf der A 12 Inntal Autobahn - Anschlußstelle Imsterau

In Kraft seit 24. Mai 1989
Up-to-date

Art. 1

24.05.1989

Die Anschlußstelle Imsterau der A 12 Inntal Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Imst wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Imsterau liegen zwischen km 57,42 und km 57,88 (Nordseite) und km 58,58 und km 59,05 (Südseite) der A 12 Inntal Autobahn und stellen die Verbindung von und zur L 248 Imsterberg Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Imst aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A88-1150/19 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.