BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der B 111 Gailtal Straße

Straßenverlauf der B 111 Gailtal Straße

In Kraft seit 31. Mai 2000
Up-to-date

Art. 1

31.05.2000

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 111 Gailtal Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 71,4, überbrückt den Stampfgraben und bindet bei km 72,0 (alt)/71,6 (neu) wieder in den Bestand ein.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Erlass Z 817.111/17-VI/B/5/98 vom 23. Dezember 1998 genehmigten Einreichprojektes 1998 "Stampfgrabenbrücke".

§ 15 BStG 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.