BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der A 7 Mühlkreis Autobahn - Bereich Bindermichl

Straßenverlauf der A 7 Mühlkreis Autobahn - Bereich Bindermichl

In Kraft seit 24. August 2002
Up-to-date

Art. 1

24.08.2002

Der Straßenverlauf der A 7 Mühlkreis Autobahn einschließlich der Anschlussstelle Muldenstraße und der zusätzlichen Direktrampe im Knoten Hummelhof wird im Bereich der Stadtgemeinde Linz wie folgt bestimmt:

1. Die neu herzustellende Straßentrasse der A 7 Mühlkreis Autobahn beginnt bei AB-km 4,8, führt im Bereich Bindermichl gegenüber dem Bestand in Tieflage über die unter Punkt 2 verordnete Anschlussstelle Muldenstraße und bindet bei AB-km 6,1 wieder in den Bestand ein.

2. Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen der Anschlussstelle Muldenstraße liegen in dem unter Punkt 1 verordneten Bereich und stellen die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz (neu zu errichtende Kreisverkehrsanlage im Zuge der Muldenstraße) her.

3. Die neu herzustellende Direktrampe im Knoten Hummelhof beginnt bei AB-km 6,4 und bindet in die Abfahrtsrampe zur Anschlussstelle Unionstraße ein.

4. Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse, der Zu- und Abfahrtsrampen sowie der Direktrampe aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Linz aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. 9920-190 im Maßstab 1 : 2 500) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes 2002. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 314507/18-III/6/02 vom 24. Juli 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Der in dessen Absatz 2 angeführte Geländestreifen beträgt 15 m beiderseits der Achsen der Hauptfahrbahn, der Rampen und der Direktrampe.