BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der A 7 Mühlkreis Autobahn

Straßenverlauf der A 7 Mühlkreis Autobahn

In Kraft seit 16. November 2004
Up-to-date

Art. 1

16.11.2004

Die Anschlussstelle Engerwitzdorf der A 7 Mühlkreis Autobahn wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlussstelle Engerwitzdorf liegt zwischen km 24,570 und km 25,119 der A 7 Mühlkreis Autobahn.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus dem Verordnungsplan (Plan Nr. BauA-NE-130112 im Maßstab 1:1000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie mit Erlass Zl. 314.507/20- III-ALG/02 genehmigten Vorprojektes 2001.

Der vorgenannte Verordnungsplan und die Projektsunterlagen sowie die Beilage (Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe) zum Erlass Zl. 314.507/0001-II/ST-ALG/2004, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion II, Abteilung ST3, Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Engerwitzdorf zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind dem aufliegenden Verordnungsplan zu entnehmen.