BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der A 23 Autobahn Südosttangente Wien

Straßenverlauf der A 23 Autobahn Südosttangente Wien

In Kraft seit 05. Februar 1987
Up-to-date

Art. 1

05.02.1987

Die Verbindungsrampe B 3 b - A 23 im Knoten Kaisermühlen der A 23 Autobahn Südosttangente Wien wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:

Die neuherzustellende Verbindungsrampe beginnt bei Proj.km 0,0 an der Rampe IX (von der B 3 b zum Verteilerkreis Kaisermühlen) des Knotens Kaisermühlen und bindet bei Proj.km 0,787 (AB-km 5,32) direkt in die bereits bestehende Trasse der A 23 Autobahn Südosttangente Wien ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Verbindungsrampe aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik sowie beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.