BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der A 12 Inntal Autobahn - Anschlußstelle Hall/West

Straßenverlauf der A 12 Inntal Autobahn - Anschlußstelle Hall/West

In Kraft seit 17. Dezember 1993
Up-to-date

Art. 1

17.12.1993

Die Anschlußstelle Hall/West der A 12 Inntal Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Ampass und Hall in Tirol wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 69,706 und AB-km 70,617 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsstraße die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Ampass und Hall in Tirol aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 824a im Maßstab 1:1 000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.