BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der A 7 Mühlkreis Autobahn

Straßenverlauf der A 7 Mühlkreis Autobahn

In Kraft seit 18. Oktober 1989
Up-to-date

Art. 1

18.10.1989

Die Anschlußstelle „Neue Heimat'' der A 7 Mühlkreis Autobahn wird im Bereich der Stadt Linz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 2,010 und km 2,825 der A 7 Mühlkreis Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Linz aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. 8639/1a im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.