JudikaturOGH

RS0007640 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 1963

Wird über das Vermögen einer Verlassenschaft der Konkurs eröffnet, findet in Analogie zu § 72 AußStrG eine Verlassenschaftsabhandlung nicht statt. Ein bestellter Verlassenschaftskurator ist zu entheben.

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