(1) Als Betrieb gilt jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet, innerhalb der eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft mit technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse fortgesetzt verfolgt, ohne Rücksicht darauf, ob Erwerbsabsicht besteht oder nicht.
(2) Das Gericht hat auf Grund einer Klage festzustellen, ob ein Betrieb im Sinne des Abs. 1 vorliegt. Das Urteil des Gerichtes hat so lange bindende Wirkung, als sich nicht die Voraussetzungen, die für das Urteil maßgebend waren, wesentlich geändert haben und dies in einem neuerlichen Verfahren festgestellt wird.
(3) Zur Klage im Sinne des Abs. 2 sind bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses der Betriebsinhaber, der Betriebsrat, mindestens so viele wahlberechtigte Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder zu wählen wären, sowie die zuständige freiwillige Berufsvereinigung und die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer berechtigt. Jeder im Betrieb bestehende Wahlvorstand ist im Verfahren parteifähig.
Rückverweise
ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
§ 34 Betriebsbegriff
(1) Als Betrieb gilt jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet, innerhalb der eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft mit technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse fortgesetzt verfolgt, ohne Rücksicht darauf, ob…
§ 62b Beibehaltung des Zuständigkeitsbereiches
…Verselbständigung zur Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer im Sinne dieses Bundesgesetzes zuständig, sofern die Zuständigkeit nicht ohnehin wegen des Weiterbestehens einer organisatorischen Einheit (§ 34) im bisherigen Umfang fortdauert. Die vorübergehende Beibehaltung des Zuständigkeitsbereiches gilt nicht, wenn in einem verselbständigten Betriebsteil ein Betriebsrat nicht zu errichten ist. (2) Der Beginn…
§ 35 Gleichstellung
…auf Grund einer Klage eine Arbeitsstätte, in der dauernd mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt sind und die nicht alle Merkmale eines Betriebes gemäß § 34 Abs. 1 aufweist, einem selbständigen Betrieb gleichzustellen, wenn sie räumlich vom Hauptbetrieb weit entfernt ist und hinsichtlich Aufgabenbereich und Organisation eine Eigenständigkeit besitzt, die…
§ 31 Rechtswirkungen
…Arbeitnehmer von Betrieben oder Betriebsteilen unberührt, die mit einem anderen Betrieb oder Betriebsteil so zusammengeschlossen werden, daß ein neuer Betrieb im Sinne des § 34 entsteht. (7) Die Geltung von Betriebsvereinbarungen bleibt für Arbeitnehmer von Betrieben oder Betriebsteilen, die von einem anderen Betrieb aufgenommen werden, insoweit unberührt, als sie Angelegenheiten…
OeADG · OeAD-Gesetz
§ 5 Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbestimmungen
…Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der OeAD-GmbH und anderer Gesellschaften, an denen die OeAD-GmbH zumindest mehrheitlich beteiligt ist, gilt das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974. Sämtliche Arbeitsstätten der OeAD-GmbH bilden einen einheitlichen Betrieb gemäß § 34 ArbVG. Ebenso sind die Bestimmungen des…
PBVG · Post-Betriebsverfassungsgesetz
§ 37
…1) Werden Betriebsteile oder Betriebe zu einem neuen Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG oder des § 4 zusammengeschlossen, so bilden die Organe der Arbeitnehmerschaft bis zur Neuwahl von Organen der Arbeitnehmerschaft, längstens aber bis zum Ablauf eines…
WaStG · Wasserstraßengesetz
§ 26 Interessenvertretung der Arbeitnehmer
…Technologie für die Bediensteten, mit Ausnahme der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung, an. (2) Sämtliche Arbeitsstätten der Gesellschaft bilden einen einheitlichen Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG.…
PBVGO · Post-Betriebsverfassungs-Geschäftsordnung
§ 25 Einheitlicher Betriebsrat bzw. einheitliches Personalvertretungsorgan
…1) Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem neuen Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG oder des § 4 PBVG zusammengeschlossen, so bilden die Organe der Arbeitnehmerschaft für diesen neuen Betrieb bis zur Neuwahl von Organen der Arbeitnehmerschaft, längstens…
Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat
§ 1 Zuständigkeit zur Entsendung und Abberufung der Arbeitnehmervertreter
…eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden; 2. der Betriebsausschuß, wenn das Unternehmen nur aus einem Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG besteht und in diesem Betrieb getrennte Betriebsräte bestellt sind; 3. der Betriebsrat in allen anderen Fällen die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat. Das gleiche gilt auch…
AWSG · Austria Wirtschaftsservice-Gesetz
§ 7 Überleitung der Beamten des Bundes
…§ 110 ArbVG durch den einheitlichen Betriebsrat der Gesellschaft auszuüben. (9) Sämtliche Arbeitsstätten der Gesellschaft bilden einen einheitlichen Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG.…
Betriebsratsfonds-Verordnung 1974
§ 17 Verschmelzung
…ergebenden Vermögensübertragung obliegt dem neugewählten Betriebsrat. (1a) Abs. 1 gilt auch für den Zusammenschluß von Betrieben zu einem Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG. Die Durchführung der Vermögensübertragung obliegt dem einheitlichen Betriebsrat (§ 62c ArbVG) oder dem neugewählten Betriebsrat. (2) Der Betriebsrat hat die zuständige Arbeiterkammer unverzüglich von…