ArbVG
Gliederung
(1) Als Betrieb gilt jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet, innerhalb der eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft mit technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse fortgesetzt verfolgt, ohne Rücksicht darauf, ob Erwerbsabsicht besteht oder nicht.
(2) Das Gericht hat auf Grund einer Klage festzustellen, ob ein Betrieb im Sinne des Abs. 1 vorliegt. Das Urteil des Gerichtes hat so lange bindende Wirkung, als sich nicht die Voraussetzungen, die für das Urteil maßgebend waren, wesentlich geändert haben und dies in einem neuerlichen Verfahren festgestellt wird.
(3) Zur Klage im Sinne des Abs. 2 sind bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses der Betriebsinhaber, der Betriebsrat, mindestens so viele wahlberechtigte Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder zu wählen wären, sowie die zuständige freiwillige Berufsvereinigung und die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer berechtigt. Jeder im Betrieb bestehende Wahlvorstand ist im Verfahren parteifähig.
§ 34 ArbVG · ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
§ 34 Betriebsbegriff
…§ 34. (1) Als Betrieb gilt jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet, innerhalb der eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft mit technischen oder immateriellen…
§ 62b Beibehaltung des Zuständigkeitsbereiches
…Verselbständigung zur Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer im Sinne dieses Bundesgesetzes zuständig, sofern die Zuständigkeit nicht ohnehin wegen des Weiterbestehens einer organisatorischen Einheit ( § 34 ) im bisherigen Umfang fortdauert. Die vorübergehende Beibehaltung des Zuständigkeitsbereiches gilt nicht, wenn in einem verselbständigten Betriebsteil ein Betriebsrat nicht zu errichten ist. (2) Der Beginn…
§ 35 Gleichstellung
…auf Grund einer Klage eine Arbeitsstätte, in der dauernd mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt sind und die nicht alle Merkmale eines Betriebes gemäß § 34 Abs. 1 aufweist, einem selbständigen Betrieb gleichzustellen, wenn sie räumlich vom Hauptbetrieb weit entfernt ist und hinsichtlich Aufgabenbereich und Organisation eine Eigenständigkeit besitzt, die…
§ 31 Rechtswirkungen
…Arbeitnehmer von Betrieben oder Betriebsteilen unberührt, die mit einem anderen Betrieb oder Betriebsteil so zusammengeschlossen werden, daß ein neuer Betrieb im Sinne des § 34 entsteht. (7) Die Geltung von Betriebsvereinbarungen bleibt für Arbeitnehmer von Betrieben oder Betriebsteilen, die von einem anderen Betrieb aufgenommen werden, insoweit unberührt, als sie Angelegenheiten…
§ 5 OeADG · OeADG · OeAD-Gesetz
§ 5 Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbestimmungen
…Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der OeAD-GmbH und anderer Gesellschaften, an denen die OeAD-GmbH zumindest mehrheitlich beteiligt ist, gilt das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974. Sämtliche Arbeitsstätten der OeAD-GmbH bilden einen einheitlichen Betrieb gemäß § 34 ArbVG. Ebenso sind die Bestimmungen des…
§ 37 PBVG · PBVG · Post-Betriebsverfassungsgesetz
§ 37
…1) Werden Betriebsteile oder Betriebe zu einem neuen Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG oder des § 4 zusammengeschlossen, so bilden die Organe der Arbeitnehmerschaft bis zur Neuwahl von Organen der Arbeitnehmerschaft, längstens aber bis zum Ablauf eines…
§ 135 UG · UG · Universitätsgesetz 2002
§ 135 Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität
…1) Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität gilt das ArbVG. (2) Die Universität gilt als Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG. (3) An jeder der in § 6 Abs. 1 Z 1 bis 22 genannten Universitäten ist je ein Betriebsrat für das wissenschaftliche…
§ 26 WaStG · WaStG · Wasserstraßengesetz
§ 26 Interessenvertretung der Arbeitnehmer
…Infrastruktur für die Bediensteten, mit Ausnahme der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung, an. (2) Sämtliche Arbeitsstätten der Gesellschaft bilden einen einheitlichen Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG.…
§ 25 PBVGO · PBVGO · Post-Betriebsverfassungs-Geschäftsordnung
§ 25 Einheitlicher Betriebsrat bzw. einheitliches Personalvertretungsorgan
…1) Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem neuen Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG oder des § 4 PBVG zusammengeschlossen, so bilden die Organe der Arbeitnehmerschaft für diesen neuen Betrieb bis zur Neuwahl von Organen der Arbeitnehmerschaft, längstens…
§ 14c AVRAG · AVRAG · Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
§ 14c Pflegekarenz
…Arbeitnehmer/in einen Anspruch auf Pflegekarenz von bis zu zwei Wochen, wenn er/sie zum Zeitpunkt des Antritts der Pflegekarenz in einem Betrieb ( § 34 Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG , BGBl. Nr. 22/1974) mit mehr als fünf Arbeitnehmer/innen beschäftigt ist. Für die Ermittlung der Arbeitnehmer/innenzahl ist § 15h Abs. …
§ 14d Pflegeteilzeit
…Arbeitnehmer/in einen Anspruch auf Pflegeteilzeit von bis zu zwei Wochen, wenn er/sie zum Zeitpunkt des Antritts der Pflegeteilzeit in einem Betrieb ( § 34 Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG , BGBl. Nr. 22/1974) mit mehr als fünf Arbeitnehmer/innen beschäftigt ist. Für die Ermittlung der Arbeitnehmer/innenzahl ist § 15h Abs. …
Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat
§ 1 Zuständigkeit zur Entsendung und Abberufung der Arbeitnehmervertreter
…eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden; 2. der Betriebsausschuß, wenn das Unternehmen nur aus einem Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG besteht und in diesem Betrieb getrennte Betriebsräte bestellt sind; 3. der Betriebsrat in allen anderen Fällen die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat. Das gleiche gilt auch…
§ 7 AWSG · AWSG · Austria Wirtschaftsservice-Gesetz
§ 7 Überleitung der Beamten des Bundes
…§ 110 ArbVG durch den einheitlichen Betriebsrat der Gesellschaft auszuüben. (9) Sämtliche Arbeitsstätten der Gesellschaft bilden einen einheitlichen Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG.…
Betriebsratsfonds-Verordnung 1974
§ 17 Verschmelzung
…ergebenden Vermögensübertragung obliegt dem neugewählten Betriebsrat. (1a) Abs. 1 gilt auch für den Zusammenschluß von Betrieben zu einem Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG. Die Durchführung der Vermögensübertragung obliegt dem einheitlichen Betriebsrat (§ 62c ArbVG) oder dem neugewählten Betriebsrat. (2) Der Betriebsrat hat die zuständige Arbeiterkammer unverzüglich von…
§ 48c VBO 1995 · VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 48c 4a. ABSCHNITT
…oder 4 der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 28/2007, oder eines Betriebs im Sinn des § 34 Abs. 1 des Arbeitsverfassungsgesetzes , BGBl. Nr. 22/1974, von der mindestens 30 Bedienstete betroffen sind und die mit wesentlichen Nachteilen für alle oder erhebliche Teile der Bediensteten verbunden…
§ 22 BBU-G · BBU-G · BBU-Errichtungsgesetz
§ 22 Interessenvertretung von Beschäftigten der Bundesagentur
…Dienststellenausschuss beim Bundesministerium für Inneres als Vertretung von Beschäftigten der Bundesagentur. (2) Sämtliche Arbeitsstätten der Bundesagentur bilden einen einheitlichen Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG und eine einheitliche Dienststelle im Sinne des § 278 Abs. 1 BDG 1979 . (3) Bei Veränderung der Bundesagentur im Sinne eines Betriebsüberganges…
Rückverweise