Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 459,71 (darin enthalten Umsatzsteuer von EUR 76,62, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte hat als Lenker des von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW am 4. 8. 1998 einen Verkehrsunfall, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde, alleine verschuldet. Der Kläger begehrt die Beklagten für schuldig…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: Schon in der Entscheidung vom 20. 9. 1881, GlU 8512, wurde ein Verdienstentgang in Form einer Rente zugesprochen, obwohl ein konkreter Verdienstentgang noch nicht eingetreten war. In der Entscheidung vom 28. 8. 1884, GlU 10.141, wurde ausgeführt, die Klage auf Verdienstent…