JudikaturOGH

RS0030437 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Mai 1978

Wenngleich § 1332 ABGB die abstrakte Schadensberechnung nur für Sachschäden anordnet, so ist sie doch auch in den Fällen heranzuziehen, in denen ein geschütztes Recht oder Rechtsgut verletzt wird. Es ist demnach eine abstrakte Schadensberechnung in den Fällen zulässig, in denen infolge eines Personenschadens die Erwerbsfähigkeit gemindert wurde.

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