JudikaturOGH

RS0118782 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2025

Der Herstellungswert ist erst dann maßgeblich, wenn feststeht, dass die Sache keinen Verkehrswert hat, weil entsprechende Gegenstände nicht gehandelt werden. Gemäß § 1332 ABGB ist nicht etwa der Wert eines neuen Ersatzgegenstands, sondern bloß der gemeine Wert der zerstörten (beziehungsweise verloren gegangenen) Sache vom Schädiger zu ersetzen.

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