(1) Die öffentlichen Apotheken in Kirchbach-Zerlach und in St. Stefan im Rosental haben außerhalb ihrer Öffnungszeiten gemäß § 1 Abs. 1 bis 4, in jeweils wöchentlichem Wechsel in folgender Reihenfolge gemäß der Tabelle Notbereitschaftsdienst zu versehen.
Ort | Apotheke | |
1 | 8323 St. Marein bei Graz | Fux Apotheke *) |
2 | 8083 St. Stefan im Rosental | Rosen-Apotheke |
3 | 8082 Kirchbach-Zerlach | Hügelland-Apotheke |
4 | 8081 Heiligenkreuz am Waasen | Stiefingtal Apotheke **) |
*) Der Bereitschaftsdienst der Fux Apotheke in St. Marein bei Graz wird durch entsprechende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung geregelt.
**) Der Bereitschaftsdienst der Stiefingtal Apotheke wird durch die entsprechende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz geregelt.
Der Bereitschaftsdienst beginnt am Montag um 08.00 Uhr, endet am darauffolgenden Montag um 08.00 Uhr und ist jeweils durch die Apotheke in o.a. Reihenfolge gemäß der oben angeführten Tabelle zu leisten.
(2) Die öffentlichen Apotheken in Kirchbach-Zerlach und St. Stefan im Rosental dürfen an Werktagen während der Abendordinationen der örtlichen Ärzte für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag gem. § 342 Abs. 1 ASVG unabhängig von der Notfallbereitschaft gemäß § 2 (1) bis maximal 20.00 Uhr Dienst versehen. Dieser zusätzliche Dienst darf auch bei geöffneter Apotheke geleistet werden.
(3) Für den Bereitschaftsdienst an Werktagen von Montag bis Freitag, ausgenommen § 1 Abs. 4, gilt, dass auch während der Mittagspause von 12.30 bis 15:00 Uhr Bereitschaftsdienst zu versehen ist. Dieser Bereitschaftsdienst darf auch, soferne tatsächlich ausgeübt, bei geöffneter Apotheke geleistet werden.
(4) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18:00 Uhr, und am Feiertag dem 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr freiwillig geöffnet halten.
(5) Während des Notfallbereitschaftsdienstes muss der /die Apothekenleiter:in oder ein:e andere:r allgemein berufsberechtigte:r Apotheker:in zur Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke anwesend und sofort telefonisch erreichbar sein.
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