(1) Das Dienstverhältnis wird aufgelöst
1. durch Austritt,
2. durch Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses,
3. durch Entlassung,
3a.rechtskräftige Verurteilung durch ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines ab dem der Kundmachung der Novelle LGBl. Nr. 62/2021 folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 2021, begangenen Vorsatzdeliktes gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB,
5.a) Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Verwendungen gemäß § 9 Abs. 2,
b)Wegfall der Erfüllung der Anstellungserfordernisse gemäß § 9 Abs. 1 Z 1 lit. b bei sonstigen Verwendungen,
6. (Anm.: entfallen)
7. durch Tod.
(2) Bei Beamten/Beamtinnen des Ruhestandes wird das Dienstverhältnis außerdem aufgelöst durch die
1. Verhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,
2. Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe, wenn
a) die verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr übersteigt oder
b) die nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt.
Das Dienstverhältnis wird jedoch nicht aufgelöst, wenn diese Rechtsfolge bedingt nachgesehen wird, es sei denn, dass die Nachsicht widerrufen wird.
(3) Durch die Auflösung des Dienstverhältnisses erlöschen, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, alle aus dem Dienstverhältnis sich ergebenden Anwartschaften, Rechte und Befugnisse des Beamten/der Beamtin und seiner/ihrer Angehörigen. Ansprüche des Beamten/der Beamtin, die sich auf die Zeit vor der Auflösung des Dienstverhältnisses beziehen, bleiben unberührt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2007, LGBl. Nr. 15/2013, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 151/2014, LGBl. Nr. 62/2021
§ 128a Stmk. L-DBR · Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 128a § 128a
…Senatsentscheidungen (1) In Angelegenheiten der §§ 5, 6, 7, 18, 20, 135 Abs. 1 Z 2 , §§ 143, 147, 183, 185 sowie der §§ 264 bis 279 hat die Entscheidung des…
§ 133 § 133
…eine Vertragsbedienstete ergangen, das bei einem Beamten/einer Beamtin 1. den Amtsverlust gemäß § 27 StGB zur Folge hätte oder 2. gemäß § 135 Abs. 1 Z 3a zur Auflösung des Beamtendienstverhältnis führen würde, so gilt das Dienstverhältnis mit dem Zeitpunkt des Eintrittes der Rechtskraft des strafgerichtlichen…
§ 187a § 18 7 a
…§§ 130 oder 136) 4. Austritt ( § 137 ) oder 5. Entlassung ( § 89 Abs. 1 Z 5, § 135 Abs. 1 Z 3 oder § 139 ) beendet wird, die Ausbildung für den Bediensteten oder die Bedienstete auch außerhalb des bestehenden Dienstverhältnisses…
§ 107 § 107
…Beamtin zu verfügen, 1. wenn über ihn/sie die Untersuchungshaft verhängt wird oder 2. wenn gegen ihn/sie eine rechtswirksame Anklage eines in § 135 Abs. 1 Z 3a angeführten Delikts vorliegt oder 3. wenn durch seine/ihre Belassung im Dienst wegen der Art der ihm/ihr zur…
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