BundesrechtBundesgesetzeStrafgesetzbuchBesonderer TeilZehnter Abschnitt Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung§ 208

§ 208Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren

In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date