StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Zweiundzwanzigster Abschnitt Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen
§ 312 Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen
(1) Ein Beamter, der einem Gefangenen oder einem sonst auf behördliche Anordnung Verwahrten, der seiner Gewalt unterworfen ist oder zu dem er dienstlich Zugang hat, körperliche oder seelische Qualen zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist ein Beamter zu bestrafen, der seine Verpflichtung zur Fürsorge oder Obhut einem solchen Menschen gegenüber gröblich vernachlässigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, dessen Gesundheit oder dessen körperliche oder geistige Entwicklung beträchtlich schädigt.
(3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, hat sie eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, hat sie den Tod des Geschädigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
§ 312 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 312 Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen
…Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen § 312. (1) Ein Beamter, der einem Gefangenen oder einem sonst auf behördliche Anordnung Verwahrten, der seiner Gewalt unterworfen ist oder zu dem er dienstlich Zugang hat…
§ 109 Bgld. LBedG 2020 · Bgld. LBedG 2020 · Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020
§ 109 § 109
…ist auch auf die Entlassung anwendbar. (3) Ist ein strafgerichtliches Urteil gegen die oder den Bediensteten gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB ergangen oder hat eine strafgerichtliche Verurteilung den Amtsverlust gemäß § 27 StGB zur Folge, so gilt das Dienstverhältnis mit dem Zeitpunkt des Eintritts der…
§ 86 NÖ LBG · NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 86 § 86
…aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, wer durch ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB rechtskräftig verurteilt wurde. Das Dienstverhältnis endet im Fall der Z 3 und 4 auch dann, wenn die Rechtsfolge der Verurteilung bedingt nachgesehen wurde. (2…
§ 98 NÖ GBedG 2025 · NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 98 § 98
…mehrerer Vorsatzdelikte in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht wurden oder ausschließlich oder auch wegen eines Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB rechtskräftig verurteilt wurden. Das Dienstverhältnis endet in diesen Fällen auch dann, wenn die Rechtsfolge der Verurteilung bedingt nachgesehen wurde. (5) Das Dienstverhältnis gilt mit dem…
§ 27 GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 27 § 27
…Dienstverhältnis oder einem Ruhestandsverhältnis, wenn eine Verurteilung durch ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB rechtskräftig erfolgt ist. Das Dienstverhältnis endet im Fall der lit. d und lit. e auch dann, wenn die Rechtsfolge der Verurteilung bedingt nachgesehen wurde. (2…
§ 25 DPL 1972 · DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 25 § 25
…Dienstverhältnis oder dem Ruhestandsverhältnis, wenn er durch ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB rechtskräftig verurteilt wurde. Das Dienstverhältnis endet im Fall der lit.b und lit.c auch dann, wenn die Rechtsfolge der Verurteilung bedingt nachgesehen wurde. (2) Die Entlassung…
§ 100 RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 100 Auflösung des Dienstverhältnisses
…ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines ab dem 1. Jänner 2013 begangenen Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB , 4. Amtsverlust gemäß § 27 Abs. 1 des Strafgesetzbuches , BGBl. Nr. 60/1974, 5. Begründung eines Dienstverhältnisses zu einem Land (zur Gemeinde…
§ 16 LDG 1984 · LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
§ 16 Auflösung des Dienstverhältnisses
…ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines ab dem 1. Jänner 2013 begangenen Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB , 4. Amtsverlust gemäß § 27 Abs. 1 des Strafgesetzbuches , BGBl. Nr. 60/1974, 4a. Eintritt der Unzulässigkeit der Zurückziehung eines Antrages auf…
§ 21 LBDG 1997 · LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
§ 21 § 21
…ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines ab dem 1. Jänner 2014 begangenen Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB , 4. Amtsverlust gemäß § 27 Abs. 1 des Strafgesetzbuches , BGBl. Nr. 60/1974, 5. a) Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Verwendungen gemäß…
§ 16 LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 16 Auflösung des Dienstverhältnisses
…ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines ab dem 1. Jänner 2013 begangenen Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB , 4. Amtsverlust gemäß § 27 Abs. 1 des Strafgesetzbuches , BGBl. Nr. 60/1974, 4a. Eintritt der Unzulässigkeit der Zurückziehung eines Antrages auf…
§ 20 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 20 Auflösung des Dienstverhältnisses
…ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines ab dem 1. Jänner 2013 begangenen Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB , 4. Amtsverlust gemäß § 27 Abs. 1 des Strafgesetzbuches , BGBl. Nr. 60/1974, 4a. Eintritt der Unzulässigkeit der Zurückziehung eines Antrages auf…
Rückverweise