JudikaturVwGH

Ro 2025/13/0001 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Erbrecht
28. Mai 2025

Eine Aneignung durch den Bund nach § 750 ABGB kann nur dann erfolgen, wenn kein zur Erbfolge Berechtigter vorhanden ist. Ist hingegen eine Alleinerbin vorhanden, so scheidet eine Aneignung durch den Bund aus, auch wenn der Alleinerbin allenfalls nicht sämtliche Vermögensgegenstände (Bankverbindungen) ihres Rechtsvorgängers bekannt sind (zur Frage der "Aneignung durch Geldinstitute" vgl. hingegen den Sachverhalt zu VwGH 24.4.2025, Ra 2023/15/0112).