Ra 2024/11/0027 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Auch die Umstände, die für das Strafgericht bei der Entscheidung über eine bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe nach § 46 StGB zu berücksichtigen sind, können für die Wertungskriterien nach § 7 Abs. 4 FSG und damit für die Verkehrszuverlässigkeitsprognose von Bedeutung sein (vgl. VwGH 24.1.2006, 2005/11/0159; VwGH 21.2.2006, 2003/11/0025; 21.3.2006, 2005/11/0153 [VwSlg. 16.868/A]).