JudikaturVwGH

Ro 2023/15/0001 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2024

§ 28 Abs. 2 EStG 1988 enthält Regelungen für Instandhaltungsaufwendungen und für Instandsetzungsaufwendungen. Für Instandhaltungsaufwendungen besteht ein Wahlrecht auf Verteilung auf fünfzehn Jahre, wenn es sich um nicht regelmäßig jährlich anfallende Aufwendungen handelt. Für Instandsetzungsaufwendungen hingegen normiert das Gesetz eine Pflicht zur Verteilung auf fünfzehn Jahre, soweit sich die Instandsetzungen auf Gebäude beziehen, die Wohnzwecken dienen.

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