JudikaturVwGH

Ra 2022/17/0128 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
05. Juni 2025

Der Missbrauch des Rechtsinstituts der Ehe durch Eingehen einer Aufenthaltsehe zur missbräuchlichen Erlangung eines Aufenthaltsrechts ist in Österreich fremdenrechtlich verpönt, weshalb in einem solchen Fall ein großes öffentliches Interesse an der Aufenthaltsbeendigung besteht (VwGH 18.1.2024, Ra 2022/21/0012). Das Gewicht der privaten und beruflichen Interessen eines Fremden aufgrund seines bisherigen Aufenthalts und seiner Berufstätigkeit ist daher grundsätzlich als gemindert anzusehen, wenn sich diese auf das Eingehen einer Aufenthaltsehe gründen (VwGH 22.2.2011, 2011/18/0004; VwGH 15.12.2009, 2009/18/0462).

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