Ro 2022/09/0007 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Frage der ziffernmäßigen Berechnung der Geldstrafe ist keine Frage der in der Entscheidung über die Verhängung einer Disziplinarstrafe vorzunehmenden Strafbemessung, sondern ein bloßer Rechenvorgang, der erst beim Vollzug der Geldstrafe erfolgen kann (vgl. VwGH 15.2.2013, 2013/09/0001).