JudikaturVwGH

Ro 2022/06/0008 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2024

Nach ihrem Wortlaut regeln § 16 Abs. 4 lit. a und b Vlbg RPG 1996 die Bewilligung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung für den nunmehrigen Eigentümer, wenn er zum Kreis der gesetzlichen Erben des gemäß lit. a leg. cit. "vormaligen, bereits verstorbenen Eigentümers" bzw. des gemäß lit. b leg. cit. "vormaligen Eigentümers" gehört. Aus der Systematik des § 16 Abs. 4 Vlbg RPG 1996 ergibt sich, dass im Fall der lit. a die Übertragung der Wohnung durch Erbfall und im Fall lit. b die Übertragung der Wohnung zu Lebzeiten des vormaligen Eigentümers jeweils an die gesetzlichen Erben, geregelt wird (wobei nach lit. b auch noch die weiteren, darin genannten Voraussetzungen erfüllt sein müssen).

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