JudikaturVwGH

19 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2023

Nach der - zu § 89 Abs. 5 SPG 1991 iVm § 79a AVG jeweils in der Fassung vor Einführung der mehrstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit ergangenen - Judikatur des VwGH ist die Rechtsprechung zum Kostenersatz im Maßnahmenbeschwerdeverfahren auf den Ersatzanspruch in Verfahren wegen der Verletzung von Richtlinien zu übertragen, sodass es darauf ankommt, wie viele Richtlinienverletzungen erfolgreich angefochten wurden (vgl. VwGH 20.9.2006, 2004/01/0308, mwN; zur Ermittlung der demnach maßgeblichen Verwaltungsakte vgl. weiters etwa VwGH 16.3.2016, Ra 2015/05/0090, und 25.6.2020, Ra 2020/14/0178, jeweils mwN). Diese Rechtsprechung kann auf die (insofern inhaltsgleiche) geltende Rechtslage übertragen werden (vgl. zur Übertragung der Rechtsprechung zu § 79a [alt] AVG bei bloß teilweisem Obsiegen im Maßnahmenbeschwerdeverfahren auf § 35 VwGVG 2014 bereits VwGH 25.5.2016, Ra 2016/11/0042, mwN).

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