8—VwGH Rechtssatz
17. Dezember 2025
werden, trifft den Antragsteller, der eine diesbezügliche positive Ermessensentscheidung erreichen will, eine besondere Behauptungs- und Dartuungslast (vgl. etwa VwGH 21.1.2019, Ra 2018/03/0130, 1.9.2022, Ra 2021/03/0163). § 22 Abs. 1 Z 3 WaffG 1996 stellt klar, dass bloße Zweckmäßigkeitsüberlegungen (etwa kein Erfordernis von Umbaumaßnahmen an Waffen oder keine Notwendigkeit des Nachfragens…