JudikaturVwGH

Ro 2020/15/0011 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 2021

Leistungsempfänger bei vertraglich geschuldeten Leistungen ist grundsätzlich derjenige, der sich zivilrechtlich die Leistung ausbedungen hat, wer also aus dem zivilrechtlichen Verpflichtungsgeschäft berechtigt und verpflichtet ist (vgl. VwGH 18.12.2017, Ro 2017/15/0012, mwN). Dass diese Leistungen Dritten zu Gute kamen, ändert nichts daran, dass der Versprechensempfänger als Leistungsempfänger zu beurteilen ist.

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