JudikaturVwGH

Ra 2018/12/0019 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 2018

Ein auf einem rechtlich nicht zugelassenen Weg eingebrachtes Anbringen - unabhängig davon ob fristgebunden oder nicht - gilt als nicht eingebracht, weshalb das VwG auch nicht gehalten war, dem Revisionswerber iSd § 13 Abs. 3 AVG einen Verbesserungsauftrag zu erteilen, weil auch für die Einleitung eines Mängelbehebungsverfahrens das Vorliegen einer an sich wirksam erhobenen (wenn auch mit einem Mangel behafteten) Eingabe erforderlich ist (vgl. VwGH 11.10.2011, 2008/05/0156).

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