Ra 2015/08/0178 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Auch wenn das Verwaltungsgericht die beweiswürdigenden Erwägungen einer Verwaltungsbehörde nicht teilt, führt dies allein noch nicht dazu, dass von einem Unterlassen gebotener Ermittlungsschritte iSd § 28 Abs. 3 VwGVG gesprochen werden könnte (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 20. Mai 2015, Ra 2014/20/0146).