W200 2317719-1—BVwG Entscheidung
06. Oktober 2025
…keine Zurückverweisung der Sache rechtfertigen, wenn brauchbare Ermittlungsergebnisse vorliegen, die im Zusammenhalt mit einer allenfalls durchzuführenden Verhandlung ( § 24 VwGVG ) zu vervollständigen sind (VwGH 27.01.2016, Ra 2015/08/0178 , Rechtssatz 1). Der Umstand, dass gegebenenfalls (punktuelle) ergänzende Einvernahmen durchzuführen wären, rechtfertigt nicht die Zurückverweisung; vielmehr wären diese Einvernahmen, sollten sie wirklich erforderlich sein, vom…