Ra 2014/03/0004 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Im Falle einer Amtsrevision tritt an die Stelle der Angabe der Revisionspunkte nach § 28 Abs 1 Z 4 VwGG das in § 28 Abs 2 VwGG enthaltene Gebot der Erklärung über den Umfang der Anfechtung. Diesem Gebot ist bereits dann entsprochen, wenn die Revision die Angabe enthält, dass das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit angefochten werde (Hinweis E vom 7. September 2004, 2003/05/0218 mwH).