JudikaturOGH

RS0126594 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2025

Der ERV-Zuschlag gemäß § 23a RATG gebührt nur für verfahrenseinleitende, nicht jedoch für fortgesetzte Schriftsätze, unter denen nicht nur Rechtsmittel, sondern auch weitere Rechtsmittelbeantwortungen zu verstehen sind.

Rückverweise