RS0045575 – OGH Rechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 904 ABGB
I Allgemeines zur Erfüllungszeit
II Verschiedene Fälle der Erfüllungszeit
III Mangelnde Vereinbarung einer Erfüllungszeit
IV Erfüllung nach Tunlichkeit und Möglichkeit
Übersicht der Entscheidungen zu § 904 ABGB I Allgemeines zur Erfüllungszeit II Verschiedene Fälle der Erfüllungszeit III Mangelnde Vereinbarung einer Erfüllungszeit IV Erfüllung nach Tunlichkeit und Möglichkeit…
Erklärung eines Dritten oder für das Zustandekommen eines Vertrages des Dritten mit dem Käufer, dann ist der Vertrag unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 904 ABGB auszulegen.…
Wenngleich § 1417 ABGB eine Ausdehnung der im § 904 ABGB für Kontraktsobligationen gegebenen Regeln über die Erfüllungszeit auch auf ausservertragliche Obligationen grundsätzlich zuläßt, so darf doch in der letzteren Gesetzesstelle genannten Fällen nur die Erfüllungszeit…
Wenn in einem gerichtlichen Vergleich eine Leistungsfrist nicht enthalten ist, ist § 904 ABGB heranzuziehen, wonach die Erfüllung eines Vertrages, für die keine gewisse Zeit bestimmt worden ist, sogleich gefordert werden kann. Auf Grund eines solchen Exekutionstitels kann die…
gesetzlichen Fälligkeitsvorschriften ergeben. Ist auch auf diese Weise der Fälligkeitszeitpunkt nicht bestimmt, so beurteilt er sich nach Natur und Zweck der Leistung; letztlich kommt § 904 ABGB zur Anwendung, wonach der Gläubiger die Leistung sogleich (ohne unnötigen Aufschub) fordern, dass heißt fällig stellen kann. Ist also der Leistungstermin nicht anderweitig bestimmt, tritt…
dem Dienstnehmer vertraglich zugesicherte Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Vergütung tatsächlich fällig und damit klagbar geworden ist. Wann dies der Fall war, ist nach § 904 ABGB in Verbindung mit § 1418 Satz 1 ABGB zu beurteilen, wonach es primär auf die Vereinbarung der Parteien ankommt, hilfsweise auf die "Natur der Sache…
879 Abs 3 ABGB. Bei der Prüfung der Zulässigkeit dieser Klausel ist davon auszugehen, dass der erfasste offene Saldo zufolge dispositiven Rechts „sogleich" (§ 904 ABGB) nach der Kündigung fällig wäre. In der Verlängerung der Zahlungsfrist durch die inkriminierte Klausel kann daher keine gröbliche Benachteiligung des Karteninhabers liegen.…
nicht zu langen - Zeitraums zugrundezulegen sein. Man wird daher Rechtsmissbrauch annehmen können, wenn der Begünstige noch innerhalb der vereinbarten oder nach den Regeln des § 904 ABGB bestimmten Leistungsfrist Kenntnis von der mangelnden Existenz der gesicherten Forderung bzw den dafür vorhandenen liquiden Beweisen erhält und dennoch auf Auszahlung der Garantieleistung besteht.…
der Reise nicht, so kann er deren Überweisung nicht danach unter Austrittsdrohung nach § 39 Z 4 SchSpG begehren, denn mangels Vereinbarung kann gemäß § 904 ABGB die Erfüllung der Verpflichtung nur "ohne unnötigen Aufschub" gefordert werden. Welcher Aufschub im Einzelfall nötig ist, bestimmt sich nach Treu und Glauben.…
…Einfluß auf die Gültigkeit dieses Vertragspunktes, da es dem Belieben des Übernehmers anheim gestellt war, wann er das Gut an die Klägerin übergeben würde. (§ 904 ABGB.) Im vorliegenden Fall konnte ein fixer Termin schon deshalb nicht vereinbart werden, weil es im Willen der Vertragschließenden lag, der Klägerin das Gut nicht nur…
…1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO). Begründung: Der Revisionswerber wendet sich grundsätzlich nicht gegen die Unterstellung des Sachverhalts unter die Bestimmung des § 904 ABGB. Er führt gegen die Abweisung der Klagsforderung mangels Fälligkeit nur die Zulässigkeit der Festlegung eines künftigen Fälligkeitszeitpunkts und die Zulässigkeit der Verpflichtung der Beklagten zu…
Liegt eine Vereinbarung über eine Befristung der jeweiligen Überziehungskreditbeträge nicht vor, so sind diese Überziehungskreditbeträge gemäß § 904 ABGB sofort fällig und gemäß § 1417 ABGB nach erfolgter Mahnung jederzeit zurückforderbar. Die Tatsache, daß jemandem, der einen befristeten Kredit aufgenommen hat, in bestimmten Fällen…
Feststellung eines bestimmten Kalendertages als Fälligkeitstag nicht möglich. Der Zweckzuschuß ist gemäß §§ 57 und 58 KAG und {Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 904, § 904 ABGB} sogleich, d. h., ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Antrag vorgelegt wurde, zu leisten.…
…Möglichkeit, sich durch Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zu lösen. Demgegenüber könnte er die Leistung nach dispositivem Recht „ohne unnötigen Aufschub" fordern (§ 904 ABGB). Das bedeutet, dass er bei einem Unterbleiben der Freischaltung nach Vertragsabschluss sofort eine Nachfrist iSv § 918 ABGB setzen könnte. Die Klausel verstößt somit…
…Waren zu beziehen, innerhalb von 30 Jahren ( Eccher , Zur Rechtsnatur des Gutscheins in ÖJZ 1974, 337 [342]; Binder in Schwimann ³, § 904 ABGB Rz 63). Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Verjährungsfrist wird in ständiger Rechtsprechung zwar für zulässig erachtet (RIS Justiz RS0034782, RS0034404). Uneingeschränkt zulässig…
…„G* Handelstage“ dauern könne, werde der Verbraucher in seiner Dispositionsfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt. Auf der Grundlage der dispositiven Bestimmung des § 904 ABGB sei der (Rück )Kaufpreis „sogleich“ fällig. Eine sachliche Rechtfertigung für eine solche Abweichung vom dispositiven Recht sei nicht ersichtlich. [107] Die Beklagte führt…
…Urkunden ersetzt nach stRsp [RIS-Justiz RS RS0037915] nicht das Vorbringen), ist der Tag der Klagszustellung maßgebend (RIS-Justiz RS0017614 T4, Binder in Schwimann3 § 904 ABGB Rz 32 mwN). Das ist hier der 22. Mai 2003. 7.2. Für die Zeit davor gründet sich der Zinsenanspruch auf § 1041 iVm § 1000…
…Abrufs der Garantie an, sondern sei Rechtsmissbrauch auch dann noch anzunehmen, wenn der Begünstigte noch innerhalb der vereinbarten oder nach den Regeln des § 904 ABGB bestimmten Leistungsfrist Kenntnis von der mangelnden Existenz der gesicherten Forderung bzw den dafür vorhandenen liquiden Beweisen erhalte und dennoch auf Auszahlung der Garantie bestehe. Der…
…er nur nicht zu lang sein. Man wird daher Rechtsmißbrauch annehmen können, wenn der Begünstigte noch innerhalb der vereinbarten oder nach den Regeln des § 904 ABGB bestimmten Leistungsfrist Kenntnis von der mangelnden Existenz der gesicherten Forderung bzw den dafür vorhandenen liquiden Beweisen erhält und dennoch auf Auszahlung der Garantieleistung besteht. An…
…auch dann in Betracht kommt, wenn der Begünstigte zwar erst nach Abruf, aber doch noch innerhalb der vereinbarten oder nach den Regeln des § 904 ABGB bestimmten Leistungsfrist Kenntnis von der mangelnden Existenz der gesicherten Forderung bzw den dafür vorhandenen liquiden Beweisen erhält und dennoch auf Auszahlung der Garantieleistung beharrt (5…
…vgl hiezu die zahlreichen unter Z 2 zu § 1418 ABGB MGA[28] abgedruckten Entscheidungen sowie Gschnitzer in Klang[2] IV/1 359f zu § 904 ABGB). Der Umstand, daß sich der Beklagte in die Verhandlung über das erweiterte Klagebegehren eingelassen hat, ohne dagegen Einwendungen zu erheben, hatte lediglich zur Folge, daß…
…Da keine gewisse Zeit für die Bezahlung der ersten Rate bestimmt war, konnte die klagende Partei sie allerdings "sogleich", also ohne unnötigen Aufschub, fordern (§ 904 ABGB); der Beklagte war demnach verpflichtet, die erste Teilzahlung ohne schuldhafte Verzögerung zu erbringen (vgl Gschnitzer in Klang[2] IV/1 352, bei Anm 17 zu…
…gesetzlichen Fälligkeitsvorschriften ergeben. Ist auch auf diese Weise der Fälligkeitszeitpunkt nicht bestimmt, so beurteile er sich nach Natur und Zweck der Leistung; letztlich komme § 904 ABGB zur Anwendung, wonach der Gläubiger die Leistung sogleich fordern, d. h. durch eine Mahnung fällig stellen könne. Im Regelfall werde für die Fälligkeit von Betriebskosten…
…3 Ob 31/84, 3 Ob 32/84 ua; Stanzl in Klang2 IV/1 698; Bydlinski in Klang2 IV/2 503; Reischauer in Rummel2, § 904 ABGB Rz 14; Mayrhofer in Ehrenzweig, Schuldrecht AT3, 375 mwN; Koziol-Welser, Grundriß8 I 201 f mwN in FN 18). Eine den beiderseitigen Interessen entsprechende Vertragsauslegung…
…mit Rechtskraftvorbehalt auf. Es führte aus, daß der Pflichtteilsberechtigte als Nachlaßgläubiger anzusehen sei, der gleich anderen Gläubigern die Berechtigung seiner Forderung ohne unnötigen Aufschub (§ 904 ABGB.) verlangen könne. Es habe nach gesetzlicher Vorschrift (§ 784 ABGB.) zur Berechnung des Pflichtteils allerdings eine gerichtliche Schätzung des Nachlaßvermögens stattzufinden. Auch Weiß in Klang…
…gesetzlichen Fälligkeitsvorschriften ergeben. Ist auch auf diese Weise der Fälligkeitszeitpunkt nicht bestimmt, so beurteilt er sich nach Natur und Zweck der Leistung; letztlich kommt § 904 ABGB zur Anwendung, wonach der Gläubiger die Leistung sogleich (ohne unnötigen Aufschub) fordern, dh fällig stellen kann. Ist also der Leistungstermin nicht anderweitig bestimmt, tritt die…
…hindere nicht das Einklagen, wobei die Klage die Mahnung ersetze und diese die Forderung fällig stelle (siehe Reischauer in Rummel2 I Rz 4 zu § 904 ABGB). Die klagenden Parteien hätten im Gerichtsverfahren die Möglichkeit, den Nachweis ihrer Forderung nachzubringen, wobei sie natürlich die Beweislast trügen. Es fehle an jeder vertraglichen Regelung…
…wider Treu und Glauben vereitelt worden sei (Rummel in Rummel, ABGB1, Rz 7 zu § 897). Diese Rechtsfolge wäre auch aus der Bestimmung des § 904 ABGB abzuleiten (Gschnitzer in Klang2 IV/1, 352). Es könne nicht im Belieben der Klägerin liegen, den Eintritt der Fälligkeit der Gegenforderung endlos hinauszuschieben. In diesem…
…angekündigte Annahmeverweigerung führt nach Ansicht des Berufungssenates gegenständlich nicht dazu, dass die Fälligkeit vorzeitig eintritt. Der Fälligkeitstag bestimmt sich hier nämlich nach der Parteienvereinbarung (§ 904 ABGB). Wohl kann in den Fällen beim Kauf auf Abruf, bei denen der Gläubiger nicht fällig stellt, sich der Schuldner von seiner Verbindlichkeit dadurch befreien, dass…
…Leistungszeit nicht vereinbart wurde und sich auch nicht nach der Natur und dem Zweck der Leistung bestimmen lässt, kommt die gesetzliche Regel des § 904 ABGB zur Anwendung, wonach ohne unnötigen Aufschub zu leisten ist. Wie bereits das Berufungsgericht zutreffend darlegte, traf aber die beklagte Partei insofern eine Mitwirkungspflicht an der…
4818/1964) . Der VfGH hat in diesem Erk. weiters dargetan, daß gemäß §§ 57 und 58 KAG und {Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 904, § 904 ABGB} der Zweckzuschuß sogleich, d. h. ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Antrag vorgelegt wurde, zu leisten ist…
…1417 ABGB werden Forderungen, die keiner besonderen gesetzlichen oder vertraglichen Zahlungsfrist unterliegen, erst fällig, wenn sie eingemahnt werden. § 1417 ABGB verweist dabei auf § 904 ABGB. Nach dieser Bestimmung, die somit auch auf andere als vertragliche Verbindlichkeiten anzuwenden ist (s nur Koziol-Welser I10, 226), kann die Erfüllung sogleich, nämlich ohne…
…Gesellschafterbeschluß stelle eine wirtschaftliche Knebelung der Klägerin dar und widerspreche den guten Sitten. Er sei daher gemäß § 879 Abs 1 ABGB nichtig. Gemäß § 904 ABGB sei daher der Erfüllungszeitraum vom Gericht nach Billigkeit zu bestimmen. Mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Erstbeklagten erscheine eine Auszahlungsfrist von fünf Jahren ab…
…weil jedenfalls die "möglichst schnelle" Haftungsbefreiung vereinbart war, was der Erfüllung nach Möglichkeit und Tunlichkeit entspricht. Die in diesem Falle nach Billigkeit festzusetzende Erfüllungszeit (§ 904 ABGB) war zum Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz am 7.2.1993 abgelaufen, sodaß die Fälligkeit des Anspruches des Beklagten eingetreten war. Im Hinblick auf die…
…und die Art der Rückzahlung der einzelnen darlehensweise zugezählten Beträge. Die vom Berufungsgericht offenbar unterstellte Fälligkeit mit dem Tag der Klagszustellung könnte nicht auf § 904 ABGB gestützt werden, weil die Fälligkeit eines darlehensweise zugezählten Betrages zur sofortigen Rückzahlung dem jedem Darlehen geschäftstypisch innewohnenden Zweck zuwiderlaufen würde. Es liegen daher Feststellungsmängel vor…
…die Beurteilung des Willens der Parteien nicht maßgeblich sein, zumal ohnedies beiderseitiger Unterhaltsverzicht vorliege. Hinsichtlich der Fälligkeit des Ausgleichsbetrags sei mangels anderslautender Vereinbarung gemäß § 904 ABGB davon auszugehen, dass diese sofort mit Erfüllung der Bedingungen eintreten solle. Der Umstand, dass die Spannungen zwischen den Parteien nach Vergleichsabschluss zunahmen, könne ebensowenig wie…
…Kredites angestrebt, die Rückführung des (gesamten) - offenen - Kreditbetrages angekündigt und aus diesem Grund um die Saldenbekanntgabe ersucht. Sie hat damit die Erfüllung des Vertrages (§ 904 ABGB) zu einem anderen Zeitpunkt als den zunächst vereinbarten Terminen, d.h. zu einem anderen Fälligkeitszeitpunkt, gewünscht, und die klagende Partei hat der Erklärung der Beklagten durch…
…einer Lebensgemeinschaft des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht, ob und wann er allenfalls wieder zur Unterhaltsleistung herangezogen wird. Anders als im Fall einer nur unbestimmten Zahlungsfrist (§ 904 ABGB) weiß der Schuldner also nicht nur nicht, ab wann er wieder Unterhalt zu leisten hat, sondern auch nicht, ob er überhaupt je wieder Unterhalt zu…
…vereinbart ist "Sofort 1200 S und weiter jeden Ersten ab 1. Mai je 200 S im vorhinein", geht daraus hervor, daß die Lieferung gemäß § 904 ABGB. sogleich, das heißt, ohne unnötigen Aufschub, zu erfolgen hatte, sonach jedenfalls lange vor Vollzahlung (Fälligkeit der zehnten und letzten Rate am 1. Februar 1950). Dementsprechend…
…Ausstellers Waren zu beziehen innerhalb von 30 Jahren ( Eccher , Zur Rechtsnatur des Gutscheins in ÖJZ 1974, 337 [342]; Binder in Schwimann 3 , § 904 ABGB Rz 63). Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Verjährungsfrist wird in ständiger Rechtsprechung für zulässig erachtet (RIS Justiz RS0034782, RS0034404). Uneingeschränkt zulässig soll…
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