JudikaturOGH

RS0017612 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1979

Verlangt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Verpflegungskosten und Reisekosten am Tage vor Antritt der Reise nicht, so kann er deren Überweisung nicht danach unter Austrittsdrohung nach § 39 Z 4 SchSpG begehren, denn mangels Vereinbarung kann gemäß § 904 ABGB die Erfüllung der Verpflichtung nur "ohne unnötigen Aufschub" gefordert werden. Welcher Aufschub im Einzelfall nötig ist, bestimmt sich nach Treu und Glauben.

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