Übersicht der Entscheidungen zu § 126 AußStrG
A) Allgemeines
B) § 126 Abs 1 AußStrG, insbesonders äußere:
innere Mängel eines Testamentes
C) § 126 Abs 2 AußStrG
D) Sonstiges
Informationen zu § 126 AußStrG
Verweisungen:
Vgl auch Entscheidungen zu §§ 121, 122, 125 und 127 AußStrG.
§ 126 AußStrG · AußStrG · Außerstreitgesetz
§ 126 Verständigungspflichten
…§ 126. (1) Von der Bestellung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters sind auf geeignete Weise diejenigen Personen und Stellen zu verständigen, die nach den aktenkundigen Ergebnissen des Verfahrens, insbesondere…
§ 131c Verfahren der Anerkennung
…Eintritt der Rechtskraft unterbrochen werden. Erforderlichenfalls kann einer Partei eine Frist für die Bekämpfung der ausländischen Entscheidung gesetzt werden. (6) Die Verständigungspflichten des § 126 Abs. 1 und 2 sowie des § 128 Abs. 1 sind in Verfahren über die Anerkennung entsprechender Entscheidungen anzuwenden. § …
§ 120 Einstweiliger Erwachsenenvertreter
…einstweilige Erwachsenenvertretung ist im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis einzutragen. § 123 – ausgenommen Abs. 1 Z 4 und 5 – und § 126 sind sinngemäß anzuwenden.…
§ 129
…es den Erwachsenenschutzverein mit der Abklärung zu beauftragen, einen Sachverständigen zu bestellen oder mündlich zu verhandeln. § 120 Abs. 2 und § 126 gelten sinngemäß.…
Rückverweise