Für die Verteilung der Klägerrolle im Sinne des § 126 AußStrG ist es nicht maßgebend, ob zweifelsfrei ein Testament oder bloßes Kodizill vorliegen.
…RS0012243; Welser in Rummel³ § 535 ABGB Rz 8). Ebenso entspricht es der stRsp (8 Ob 62/70 = NZ 1971, 29 uva, RIS-Justiz RS0007995, RS0008046), die auch Welser (aaO §§ 799, 800 ABGB Rz 27) billigt, dass in einem derartigen Fall den gesetzlichen Erben die Klägerrolle zukommt. Die…
…auch wenn zweifelhaft ist, ob die Verfügung Testament oder Kodizill ist, steht in Einklang mit den Grundsätzen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung (SZ 35/92; RIS-Justiz RS0007995; RIS-Justiz RS0008046; RIS-Justiz RS0008050). Auch auf den konkreten Einzelfall bezogen ist diese Ansicht keineswegs unvertretbar. Der Wunsch eines Verfahrensbeteiligten, eine nicht den vorliegenden…
…iSd § 126 AußStrG (in der hier noch anzuwendenden alten Fassung) ist es nicht maßgebend, ob zweifelsfrei ein Testament oder bloßes Kodizill vorliegt (RIS-Justiz RS0007995). Im vorliegend zu beurteilenden Fall ist die Vermögenssituation des Erblassers zwar nicht vollständig, aber doch insoweit geklärt, dass der Lebensgefährtin Grundbesitz (Haus mit Garten und…
Rückverweise