JudikaturOGH

RS0008019 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 1968

Nach § 126 Abs 1 AußStrG ist dem gesetzlichen Erben gegenüber dem Testamentserben die Klägerrolle auch dann zuzuweisen, wenn nach dem Testament ein negatives Testament in Ansehung des Testamentserben errichtet wurde.

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