4Ob84/14b—OGH Entscheidung
20. Mai 2014
… 2 Z 2 ZPO nicht gleichzuhalten ist, ist der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung der Zurück oder Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags jedenfalls unzulässig (RIS Justiz RS0105605 [T1 und T2], RS0112314 [T13], RS0044536 [T1]). Steht gegen eine Entscheidung ein Rechtsmittel nicht offen, so kann auch eine allfällige Nichtigkeit nicht wahrgenommen werden (RIS…