7Ob184/17k—OGH Entscheidung
29. November 2017
…Nc 19/15z des Bezirksgerichts Mödling bezieht, ist ihm entgegenzuhalten, dass nach Rechtskraft der Sachentscheidung eine Ablehnung ausgeschlossen ist (RIS Justiz RS0046032; vgl auch RS0041933 [T22, T25, T33]), sodass auch keine Beschlüsse, die in früheren, rechtskräftig erledigten Ablehnungsverfahren ergangen sind, für nichtig erklärt werden können.…